Landeshauptstadt: Anklage: Aus Wut Autoantenne abgeknickt
52-jähriger Verkehrsrowdy oder Unschuldslamm?/Gericht: Zeuge der Verteidigung unglaubwürdig
Stand:
52-jähriger Verkehrsrowdy oder Unschuldslamm?/Gericht: Zeuge der Verteidigung unglaubwürdig AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Die Aussagen des Angeklagten und der geschädigten Zeugin könnten konträrer nicht sein – was normal ist. Bestätigt allerdings ein Bekannter des vermeintlichen Täters wortwörtlich dessen Beteuerungen vor Gericht, dann muss etwas faul sein. Ließ sich die junge Staatsanwältin noch von der offensichtlichen Unschuld des auf der Anklagebank Sitzenden überzeugen und plädierte auf Freispruch, verurteilte die Vorsitzende den Potsdamer gestern wegen Sachbeschädigung. Dessen Verteidiger gab durch seine Mimik zu verstehen, er werde Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Bernd A.* (52) fühlte sich am Nachmittag des 20 Dezember 2002 in der Dortustraße von einem Ford Ka in seiner Weiterfahrt behindert. „Der Wagen parkte neben einem übergroßen Baucontainer in der zweiten Reihe, und zwar über eineinhalb Stunden“, so der Projektentwickler. Zweimal habe er sich mit seinem Fahrzeug mühsam vorbeigequetscht, bei der dritten Runde die Fahrerin in ihrem kleinen Mobil entdeckt. „Sie machte Zeichen, dass ich endlich losfahren soll. Dann zeigte sie mir u. a. den Vogel und den Stinkefinger“, beschwert sich der Angeklagte. Deshalb habe er die junge Frau zur Rede stellen wollen. „Ich trat auf der Beifahrerseite an ihr Auto, als sie mich auf das Übelste beleidigte. Dann fuhr sie unvermittelt los.“ Vor Schreck habe er sich am Dach des Ford abgestützt, jedoch keinesfalls die Antenne abgeknickt, wie es ihm angelastet werde. „Ich habe das Ding nicht mal berührt.“ Sie habe ihr Fahrzeug leicht schräg in einer Parktasche abgestellt, sei dann höchstens fünfzehn Minuten im Handy-Shop gewesen, beteuert Daniela B.* (25). Von einem Container habe sie nichts gesehen und könne nicht nachvollziehen, den Angeklagten behindert zu haben. Als sie wegfahren wollte, habe er sich mit seinem Auto vor sie gedrängt und sie gezwungen, den Rückwärtsgang einzulegen. „Bei einem Stopp in der Gutenbergstraße kam der Mann an die Fahrerseite gestürzt. Er versuchte die Tür aufzureißen und brüllte, dass ich ihn zugeparkt habe“, erzählt die Versicherungskauffrau. „Dann fegte er mit Schwung die Autoantenne vom Dach.“ Schaden: 173 Euro. Benjamin C.* (24) präsentiert im Zeugenstand die Story vom Container und dem verkehrswidrigen Verhalten der jungen Frau. Auch habe er genau gesehen, dass der Angeklagte an der Beifahrerseite mit Daniela B. kommunizierte. Das Gericht glaubt ihm nicht. Bernd A. muss eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 50 Euro zahlen. (Namen geändert.)
Gabriele Hohenstein
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: