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Aus dem GERICHTSSAAL: Anklage: Lautstarke Zwischenrufe

Lutz Boede: Veranstaltung war nicht angemeldet

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Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte saß Lutz Boede gestern auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Verurteilt wurde der Geschäftsführer der Fraktion Die Andere allerdings nicht. Die Veranstaltung, die er laut Polizei „gröblichst gestört“ haben soll, war nach seiner Aussage überhaupt nicht angemeldet. Und ein als Zeuge geladener Beamter konnte beim besten Willen nicht sagen, wer der Veranstalter war, der sich durch die lautstarken Zwischenrufe Boedes beeinträchtigt gefühlt haben will. Grund genug für Richterin Waltraud Heep, das Verfahren zur Nachermittlung an die Staatsanwaltschaft zurückzuverweisen. Irgendwann wird es einen neuen Termin geben.

Bisher ging die Anklage davon aus, Lutz Boede habe sich am 14. April 2005 „durch Drücken, Reißen und Schieben“ dem ihm von Polizeibeamten gemäß Paragraph 18, Absatz 3 des Versammlungsgesetzes ausgesprochenen Ausschluss von der Veranstaltung zur Grundsteinlegung der Garnisonkirche widersetzt. Außerdem soll er vernehmlich um Hilfe gerufen haben.

Fände eine Veranstaltung unter freiem Himmel statt, wie jene in der Breiten Straße, habe der Veranstalter kein Recht auf ihren störungsfreien Ablauf, so Boede. „Ich habe den Redebeiträgen zugehört und festgestellt, dass viele Punkte falsch dargestellt wurden. Zu diesen habe ich mich dann geäußert. Das muss eine Demokratie aushalten, erst recht, wenn es sich um keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes handelt.“ Als ihn zwei Polizisten darauf aufmerksam machten, dass er zu laut sei, sich anschließend jedoch wieder entfernten, habe er geglaubt, dass die Sache damit erledigt sei. „Nach ungefähr einer Viertelstunde kamen sie dann rabiat angestürmt, rissen mich vom Stuhl, grabschten mir ins Gesicht und schubsten mich wortlos vom Platz. So ein despektierliches Verhalten von Beamten in der Öffentlichkeit war richtig unschön. Ich dachte, die Polizei hätte es inzwischen gelernt, einen anderen Umgang mit mir zu pflegen. Schließlich bin ich viel ruhiger geworden.“ Auf der anderen Straßenseite habe eine Menge Leute mit Trillerpfeifen gestanden. „Die waren viel lauter als ich.“ Ob Jörg Schönbohm die oder ihn mit seiner Äußerung „Wenn Einzelne anderer Ansicht seien, würden sie nicht die Mehrheit vertreten“, meinte, vermöge er nicht zu beurteilen. Er gehe allerdings davon aus, dass sich keiner der Redner durch seine Gegenargumente gestört gefühlt habe, betonte Lutz Boede. „Ihnen wurde von den Beamten also nicht angedroht, Sie von der Veranstaltung zu entfernen?“, vergewisserte sich die Vorsitzende. „Hätten die mit mir diskutiert, hätte ich das sicher nicht wortlos hingenommen“, parierte der Angeklagte.

„Herr Boede hat in bestimmte Redebeiträge hineingerufen, so dass sich die Umstehenden belästigt fühlten. Mein Vorgesetzter teilte mir über Funk mit, der Veranstalter wünsche keine gröblichen Störungen“, berichtete der Polizeizeuge Olaf N. Als mehrmalige Aufforderungen, die Zwischenrufe zu unterlassen, nicht fruchteten, habe er Boede erklärt, ihn nun „hinauszubegleiten“. Dabei habe er ihn – unterstützt von seinem Kollegen – von hinten an der Jeans ergriffen und vor sich her geschoben. Hoga

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