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Aus dem GERICHTSSAAL: Anklage: Mit Sichel am Hals von Kopfabtrennen gesprochen

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft platzten wie eine Seifenblase / Freispruch für Vorbestraften

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Aus dem GERICHTSSAALVorwürfe der Staatsanwaltschaft platzten wie eine Seifenblase / Freispruch für Vorbestraften Die Anklage klang dramatisch, und der interessierte Zuschauer wähnte sich schon in einem Drama. Am Ende der Verhandlung wurde aus der an den Hals gehaltenen Sichel allerdings ein Wiegemesser für Petersilie, aus der sieben Zentimeter messenden Wunde am Oberarm des Wohnsitzlosen ein kleiner Kratzer und aus der vom Staatsanwalt geforderten einjährigen Gefängnisstrafe ein satter Freispruch. Doch der Reihe nach: Am 11. März dieses Jahres becherten vier Männer im Obdachlosenheim Am Lerchensteig im Zimmer von Martin M.* (19) ganz gehörig. Im Laufe des Abends kam Fabian F.* (29) – vorbestraft wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung sowie Trunkenheit im Straßenverkehr – auf die Idee, ein Messer zu schärfen, um sich seine Tätowierungen damit zu entfernen. Martin provozierte den Älteren, glaubte nicht, dass dessen Vorhaben von Erfolg gekrönt sei. Er bot dem Kumpel an, den Schärfegrad des Messers an seinem Arm zu testen. Fabian F. zog dem Jüngeren daraufhin die Klinge leicht über den Arm. „Es hat nicht mal geblutet“, ließ der Junggeselle verlauten. „Das sah eher aus wie der Piekser von einem Dornenbusch.“ Wie die Staatsanwaltschaft auf die Idee kam, ihm vorzuwerfen, er habe Martin M. eine Sichel an den Hals gehalten, dem verschüchterten Jugendlichen dann gedroht, er könne ihm damit den Kopf abtrennen, danach dessen Arm erheblich verletzt habe, vermochte sich Fabian F. nicht zu erklären. Vielleicht dramatisierten die zwei anderen Trinkkumpane den Vorfall gegenüber der Polizei. Als Zeugen konnten sie gestern nicht gehört werden, da sie mit unbekanntem Aufenthalt verzogen sind. Das vermeintliche Opfer sah die Sache ganz lässig. „Das war bloß ein Messer zum Petersilie schneiden“, konkretisierte der 19-Jährige und bezifferte den Kratzer am Arm auf höchstens zwei Zentimeter. Der Wachschutz habe vorsorglich einen Krankenwagen gerufen. Und die Polizei sei alarmiert worden, weil es hieß, in seinem Zimmer rieche es nach Drogen. Als die Beamten eintrafen, lag er längst – gut abgefüllt – schlafend in seinem Bett. Martin M. habe eingewilligt, dass der Angeklagte die Schärfe der Klinge an einem Arm ausprobiere, so Amtsrichter Eckardt in der Urteilsbegründung. Von gefährlicher Körperverletzung könne keine Rede sein.(*Namen geändert.) Hoga

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