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Landeshauptstadt: Anklage: Rund 21 500 Euro Krankengeld zu Unrecht kassiert

Staatsanwältin plädierte auf Gefängnis für mehrfach Vorbestraften/Urteil: Vier Jahre Bewährung und Schadenswiedergutmachung

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Staatsanwältin plädierte auf Gefängnis für mehrfach Vorbestraften/Urteil: Vier Jahre Bewährung und Schadenswiedergutmachung AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Es war eine lohnende Überlegung: Lutz Sch. (52) – ehemals selbstständig und daher freiwillig bei der Technikerkrankenkasse (TKH) versichert – schloss bei seiner Festanstellung im Januar 2001 eine Krankenversicherung bei der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) ab, ohne erstere davon in Kenntnis zu setzen. Als der Mann langwierig erkrankte, zahlte ihm die TKH 21 500 Euro aus. Lutz Sch. war jedoch nicht wirklich so malade, um nicht arbeiten zu können und ging weiter seiner neuen Beschäftigung nach. Zu dem Batzen Krankengeld kam sein recht ansehnliches Gehalt. Irgendwann stellte die Technikerkrankenkasse fest, das sie als melkende Kuh missbraucht wurde und erstattete Anzeige gegen Lutz Sch. Der Familienvater musste sich jetzt wegen Betruges vor dem Amtsgericht verantworten. Fast scheint es, als hätte er sich auf dieses Delikt spezialisiert. Unter den insgesamt 12 Vorstrafen des Lutz Sch. sind fünf Eintragungen wegen mehrfacher Betrügereien. Es fällt schwer, an die vermeintliche Unbedarftheit des Mannes zu glauben. Mit treuherziger Miene versichert er dem Gericht, er habe nicht gewusst, dass sein Tun strafbar sei. Schließlich habe er doppelt Beiträge bezahlt. Wieso solle er dann nicht in den Genuss der ihm zustehenden Leistungen gelangen? „Ich dachte, das wäre so etwas ähnliches wie eine Zusatzversicherung.“ Amtsrichterin Kerstin Devriel kraust die Stirn. „Ich rechne lieber nicht nach, in welchem Verhältnis die Beiträge zu dem gezahlten Krankengeld stehen“, meint sie. „Bei der Einstellung von Lutz Sch. fehlten die Mitgliedsbescheinigung seiner früheren Krankenkasse und das polizeiliche Führungszeugnis. Beides wurde auch später nicht nachgereicht“, erinnert sich die Personalreferentin des Unternehmens, in dem der Angeklagte seit 2001 tätig war, im Zeugenstand. „Wir meldeten ihn mit seiner Zustimmung bei der KKH an.“ Lutz Sch. habe mit keiner Silbe betont, bereits anderweitig krankenversichert zu sein. KKH-Außendienstberater Ingo L. (36) sprach daraufhin mit dem Angeklagten. „Dabei habe ich ihn mit Sicherheit auch gefragt, wo er zuletzt versichert war“, so der Zeuge. Aus seinen Unterlagen gehe hervor, dass Andreas Sch. angab, im Jahr 1999 keine Krankenversicherung gehabt zu haben. „Für 2000 hat er keine Angaben gemacht.“ „Die einfachste Lösung wäre gewesen, Sie hätten ihre freiwillige Versicherung bei der TKH in eine gesetzliche umgewandelt“, betont die Vorsitzende. „Aber Sie wollten doppelt kassieren.“ Das sieht die Staatsanwältin ebenso, plädiert auf eine Haftstrafe von 18 Monaten. Das Gericht hält eine Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten (unter Einbeziehung eines früheren Urteils) für angemessen, setzt die Sanktion zu vierjähriger Bewährung aus. Zudem muss Andreas Sch. den angerichteten Schaden in dieser Zeit nach Kräften wiedergutmachen.

Gabriele Hohenstein

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