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Landeshauptstadt: Anklage: Spatenhieb und Morddrohung

19-fach Vorbestrafter erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung sechs Monate auf Bewährung

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19-fach Vorbestrafter erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung sechs Monate auf Bewährung AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Grinsend thront Horst H. (69) auf der Anklagebank. Den Rentner kann dieser Platz längst nicht mehr schrecken. Schon 19-mal musste er sich wegen zahlloser schwerer Diebstähle, mehrfacher Körperverletzung, aber auch wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, vorsätzlichen Fahrens ohne Erlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht und Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. In seiner Jugend saß Horst H, insgesamt neuneinhalb Jahre im Zuchthaus, wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte für diese Zeit aberkannt. Es folgten mehrere Gefängnisaufenthalte und zahlreiche Geldstrafen. Dann hatten die Ermittlungsbehörden sechs Jahre lang Ruhe vor den Aktivitäten des Alt-Bundesbürgers. Zur Mittagszeit des 24. August 2002 schlug er laut Anklage wieder zu, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Nachdem sich in der Nähe der Gartensparte „Daheim“ ein Hirtenhund auf den Pudel des Rentners stürzte und den Vierbeiner erheblich verletzte, soll Horst H. die Besitzerin des großen Tieres mit einem Spaten auf den Kopf gehauen und der Frau gedroht haben, sie umzubringen. „Erstens war das kein Spaten, sondern eine Schippe, die ich immer zum Verbuddeln der Kacke meines Hundes dabei habe“, präzisiert der Sozialhilfe-Empfänger die Anklageschrift. „Und zweitens habe ich damit niemanden verdroschen.“ Allerdings habe er gewarnt, falls der Hirtenhund noch einmal zubeiße, würde er ihm eins mit der Schaufel überziehen. Die Verletzungen der Potsdamerin – Schädel- und Oberschenkelprellung, Schürfwunden sowie Kratzspuren – führt Horst H. auf ein Gerangel zurück. „Dabei ist sie umgefallen und hat ganz dramatisch die Augen verdreht.“ Das eigentliche Opfer der Geschichte sei er, führt der Angeklagte aus. Er sei nämlich von dem Riesenvieh der Frau in den Daumen gebissen worden. „Und mein Pudel musste operiert werden.“ Überhaupt – so Horst H. – habe sich die Gemeinschaft der Gartenfreunde gegen ihn verschworen, weil er „aus dem Westen“ zugezogen sei. „Die können mich einfach nicht leiden“, glaubt er. „Mein Willi wiegt 60 Kilo und verträgt sich nicht mit anderen Hunden“, erzählt Dorothee G. (65). An jenem Tag habe sie den Hirtenhund in den Zwinger bringen wollen. Doch er habe sich losgerissen und sei aus dem offenen Tor gerannt. „Er hat die kleine Nadja von Herrn H. gepackt, die danach ziemlich doll blutete.“ Bevor sie die Tierklinik anrufen konnte, sei des Pudels Herrchen mit hocherhobenem Spaten auf sie zugestürzt, habe dabei geschrien: Ich schlage dich tot! „Er hat mich einmal am Kopf getroffen, zum Glück mit der flachen Seite.“ Danach sei sie umgefallen, berichtet die Rentnerin. „Ich konnte mich aber gleich wieder aufrappeln.“ Da andere Zeugen diese Aussage bestätigen, wird Horst H. wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Gabriele Hohenstein

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