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Aus dem GERICHTSSAAL: Anklage: Tochter vom Vater nach Ägypten entführt

Bis heute ist die inzwischen Fünfjährige nicht wieder in Deutschland / Geldstrafe im „oberen Bereich“

Stand:

Mit der Ehe von Djamila* (44) und Mohamed A.* (55) stand es schon lange nicht mehr zum Besten. Der Ägypter deutscher Staatsbürgerschaft und seine algerische Ehefrau stritten sich beinahe täglich in ihrer Wohnung am Schlaatz. Leidtragende war die damals zweijährige Tochter Fatima*. Im April 2001 reichte es Djamila A. Sie tauchte mit der Kleinen bei einer Freundin in Westdeutschland unter. Mohamed A. – laut eigener Aussage vor dem Amtsgericht nicht mehr Herr seiner Sinne – schaltete die Polizei ein, der es wenig später gelang, Frau und Kind ausfindig zu machen. Unter einem Vorwand gelang es Mohamed A., die Kleine für einige Tage mit nach Potsdam zu nehmen. Von hier – so die Anklage – soll er Fatima gegen den Willen seiner Noch-Gattin im Juni zu seinen ägyptischen Angehörigen gebracht haben. Seitdem befindet sich die inzwischen Fünfjährige bei seiner gut 85-jährigen Mutter, dem Familienoberhaupt. „Ich hatte mein Kind ursprünglich nach Ägypten geholt, damit es in Ruhe ein paar Wochen Urlaub am Mittelmeer verbringen kann“, berichtete der Hartz-IV-Empfänger. Doch dann habe ihm seine Mutter mitgeteilt, dass sie künftig für Fatima sorgen wolle, dies notfalls mit Hilfe der ägyptischen Gesetze durchsetzen werde.

Als Djamila A. damals kurzzeitig mit Fatima verschwunden war, versicherte Mohamed A. dem eingeschalteten Jugendamt an Eides statt, seine getrennt von ihm lebende Ehefrau hege die Absicht, Fatima in ihre algerische Heimat mitzunehmen. In den bei ihrer Familie herrschenden beengten und ärmlichen Verhältnissen würde es der Kleinen an all dem fehlen, was sie bisher gewöhnt sei. Das Familiengericht übertrug Mohamed A. daraufhin das Recht, über den Aufenthalt seines einzigen Kindes zu bestimmen. „Das berechtigt Sie noch lange nicht, Fatima gegen den Willen ihrer Ehefrau nach Ägypten zu entführen“, gab Amtsrichterin Kerstin Devriel zu bedenken. Der Angeklagte berief sich erneut auf die Urlaubsvariante, beteuerte, er habe keine Ahnung gehabt, dass seine Mutter das Sorgerecht für Fatima anstrebe. „Mein Mandant hat inzwischen alle möglichen Schritte eingeleitet, seine Tochter nach Deutschland zurückzuholen“, warf die Verteidigerin ein. Eine als Zeugin geladene Mitarbeiterin des Jugendamts hatte allerdings „gewisse Zweifel“ daran, wertete die Aussagen des Angeklagten als Schutzbehauptung. Mittlerweile entzog das Jugendamt dem Ehepaar das Sorgerecht, ist jetzt als Pfleger für Fatima zuständig. „Sind die Eltern erst geschieden, ist die Chance, dass das Kind nach Deutschland zurückkehren kann, äußerst gering“, so die Behördenangestellte. „Mit Ägypten gibt es kein Rechtshilfeabkommen.“ Staatsanwaltschaft wie Gericht befanden, Mohamed A. habe sich der Entziehung Minderjähriger schuldig gemacht. Dafür solle er mit einer Geldstrafe „im oberen Bereich“ von 90 Tagessätzen zu je 12 Euro zur Rechenschaft gezogen werden (*Namen von der Redaktion geändert). Hoga

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