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Landeshauptstadt: Ankläger: Siebeneinhalb Jahre Haft

Urteil für tödlichen Stich ins Herz ergeht am 29. April

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Urteil für tödlichen Stich ins Herz ergeht am 29. April AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Am gestrigen vierten Verhandlungstag im „Messerstich-Prozess“ vor dem Landgericht beantragte Staatsanwalt Peter Mitschke für den Angeklagten Marco S. eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags. Der Vertreter der Ermittlungsbehörde sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige den Tod seines Bekannten Mike H. „zumindest billigend in Kauf genommen“ habe. Marco S. hatte am ersten Prozesstag bestritten, dem Zweizentnermann die 15 Zentimeter lange Klinge eines monströsen Messers absichtlich ins Herz gerammt zu haben. Er stellte den tödlichen Stich als Unglücksfall dar. Als sich Mike H. – angetrunken und aggressiv – auf ihn stürzen wollte, habe er die Hände zum Selbstschutz hochgerissen. Dabei müsse das Messer, das er „als Drohgebärde“ ergriffen habe, in den Oberkörper des Opfers eingedrungen sein, mutmaßte er. Zur Erinnerung: Am Abend des 4. Oktober 2003 kam es nach einem Zechgelage in der Waldstädter Wohnung des arbeitslosen Angeklagten zum Streit zwischen ihm und dem späteren Getöteten. Letzterer soll Marco S. rund 20 Minuten durch die winzige Einraumwohnung geschubst und geprügelt haben. Am Ende lag der bullige Mike tot auf dem Balkon. Marco S. und zwei Kumpels, die sich ebenfalls in der Wohnung befanden, versuchten sich mit Wiederbelebungsmaßnahmen, alarmierten schließlich die Rettung. Doch jede ärztliche Hilfe kam zu spät. Die Obduktion des 41 Jahre alt gewordenen Getöteten habe eine kombinierte Stich-Schnittverletzung ergeben, wobei die 15 Zentimeter lange Klinge des Messers bis zum Heft in die Brust von Mike H. eingedrungen sei, dabei die zweite und dritte Rippe durchtrennte sowie den Herzbeutel eröffnete, führte Rechtsmediziner Dr. Wolfgang Mattig gestern aus. Der Tod sei bereits wenige Minuten nach dem mit einiger Wucht geführten Stich eingetreten. Der Gutachter widerlegte die Behauptung des Angeklagten, Mike H. sei ihm quasi ins Messer gefallen. „So, wie sich die Kontrahenten nach Zeugenaussagen gegenüberstanden, ist das schlichtweg unmöglich.“ Denkbar sei allerdings, dass Marco S. beim Herausziehen des Messers aus der Wunde tatsächlich keinen Widerstand spürte, wie er dem Gericht erklärte. Mit rund 2,5 Promille sei der Alkoholgewöhnte zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig gewesen, allerdings habe er sich nicht im Vollrausch befunden, betonte Mattig. Das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts gegen den bereits wegen mehrfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Fischwilderei Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte Vorbestraften ergeht am 29. April.

Gabriele Hohenstein

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