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Landeshauptstadt: Anliegerpflichten bei Schnee und Eis beachten

Die Stadtverwaltung weist nochmals auf die Anliegerpflichten im Winter hin. Bei Kontrollen im Januar zeigte sich, dass nicht alle Grundstückseigentümer ihre Pflichten wahrgenommen hatten.

Die Stadtverwaltung weist nochmals auf die Anliegerpflichten im Winter hin. Bei Kontrollen im Januar zeigte sich, dass nicht alle Grundstückseigentümer ihre Pflichten wahrgenommen hatten. In der Straßenreinigungssatzung sind die Aufgaben beim Winterdienst geregelt. So müssen die Gehwege bzw. Seitenstreifen einer Breite von 1,5 Meter von Schnee freigehalten und bei Schnee- und Eisglätte abgestumpft werden. Dabei ist es grundsätzlich verboten, Salz zu verwenden. Der Schnee bzw. die Glätte muss täglich zwischen 6 und 20 Uhr beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist bis 6 Uhr des Folgetages zu beseitigen. Anliegern, die diese Pflichten nicht erfüllen, droht ein Bußgeld. PNN

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