Aus dem GERICHTSSAAL: Anschauen des Videos brachte Klarheit
Busfahrer trifft keine Schuld am Zusammenstoß mit Radfahrerin. Freispruch
Stand:
35 Euro Bußgeld hätten Karsten K.* sicher nicht arm gemacht. Doch der Busfahrer wehrte sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Aus seiner Sicht trug er keine Schuld am Zusammenstoß mit einer Radfahrerin am 8. Mai dieses Jahres in der August-Bebel-Straße. Der 24-Jährige legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und hatte Erfolg. Amtsrichter Dirk Lorenz sprach ihn am gestrigen Donnerstag frei.
Am ersten Tag der mündlichen Hauptverhandlung hegte der Vorsitzende noch Zweifel an der weißen Weste des Busfahrers (PNN berichteten). Ein beim zweiten Termin abgespieltes Video der Überwachungskamera des Busses der Linie 696 überzeugte den Richter – wenn auch erst nach mehrmaligem Anschauen – davon, dass Karsten K. keine Ordnungswidrigkeit vorzuwerfen sei.
Radfahrerin Angelika A.* (53) beteuerte im Zeugenstand, sie habe sich auf der Straße Richtung Griebnitzsee befunden, als der Bus mit zu geringem Abstand an ihr vorbeigefahren sei und sie gestreift habe. Die Leiterin einer Kindereinrichtung stürzte und wurde erheblich verletzt. Der Verdacht einer Gehirnblutung erhärtete sich zum Glück nicht. Doch die Frau ist immer noch krankgeschrieben. Demnächst steht eine Reha-Kur an. An ihrem Fahrrad entstand ein Sachschaden von 200 Euro.
Karsten K. sagte aus, Angelika A. habe den Radweg genutzt. Von diesem sei sie im Haltestellenbereich unvermittelt auf die Straße gewechselt. Hinter seinem Bus sei sie dann ins Schleudern gekommen.
„Ich habe mir die Unfallstelle inzwischen angeschaut“, warf Richter Lorenz ein. „Sie ist verkehrstechnisch nicht besonders geschickt gelöst.“ Der – übrigens nicht zwingend benutzungspflichtige – Radweg wurde dort abgeschnitten und zur Bus-Haltebucht gemacht. Danach setzt er sich fort.
Das Überwachungsvideo des Busses belegte, dass sich die Radfahrerin tatsächlich zuerst auf der Straße fortbewegte. Dann fuhr sie in die Haltebucht hinein, machte danach einen Schlenker. „Sie ist also auf dem gedachten Radweg gewesen, als der Bus an ihr vorbeifuhr. Der Busfahrer durfte damit rechnen, dass sie in diesem Bereich bleibt und nicht wieder rüberzieht“, begründete Richter Lorenz den Freispruch. (*Namen geändert.) Hoga
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