GRUNDSICHERUNG: Anspruch prüfen, Antrag stellen
Alle Potsdamer Bürger und Bürgerinnen können Grundsicherungsleistungen direkt beim Bereich Soziale Leistungen (14467 Potsdam, Hegelallee 6-10, Haus 2, 2. Etage) beantragen.
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Alle Potsdamer Bürger und Bürgerinnen können Grundsicherungsleistungen direkt beim Bereich Soziale Leistungen (14467 Potsdam, Hegelallee 6-10, Haus 2, 2. Etage) beantragen. Das Antragsformular liegt vor Ort aus oder kann im Internet unter folgender Adresse:
http://www.potsdam.de/cms/beitrag/10041949/195660/ heruntergeladen werden. Zur Überprüfung möglicher Ansprüche auf Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt kann telefonisch beim zuständigen Sachbearbeiter ein Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart werden. Beratung und Information zur Grundsicherung kann man darüber hinaus auch bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger erhalten. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII haben Personen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben sowie Volljährige, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können. Bei der Anspruchsberechnung wird der individuelle sozialhilferechtliche Bedarf des Antragstellers ermittelt. Diesem werden alle anrechenbaren Einkünfte, das verwertbare Vermögen sowie Leistungen vorrangiger Sozialleistungsträger gegenübergestellt. Verbleibt ein ungedeckter Bedarf, werden, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen gleichermaßen erfüllt sind, Grundsicherungsleistungen gezahlt. In Potsdam sind dies im Durchschnitt 185,66 Euro monatlich. mar
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