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Landeshauptstadt: Anteilsförderung

Der Staat fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Höhe von 3 Prozent, höchstens bis 1200 € jährlich. Der Förderzeitraum umfasst 8 Jahre.

Stand:

Der Staat fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Höhe von 3 Prozent, höchstens bis 1200 € jährlich. Der Förderzeitraum umfasst 8 Jahre. Die Mindestbeteiligung an Genossenschaftsanteilen beträgt 5000 €. Daraus ergibt sich eine Mindestförderung von 150 € im Jahr. Für Kinder erhält das Genossenschaftsmitglied zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 250 € pro Kind und Jahr. Die Genossenschaftsförderung wird nur gewährt, wenn die Summe der positiven Einkünfte des Erstjahres der Förderung zuzüglich der positiven Einkünfte des Vorjahres 70 000 € bei Alleinstehenden bzw. 140 000 € bei Ehegatten nicht übersteigt. Wichtig ist, dass der Erwerb von Genossenschaftsanteilen als reine Kapitalanlage nicht gefördert wird. Der Erwerber der Genossenschaftsanteile muss spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraums mit der Nutzung einer Genossenschaftswohnung zu eigenen Wohnzwecken beginnen. KaSa

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