Landeshauptstadt: Antrag zu „Walhalla“ verschärft
Innenstadt - Der Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung, die Vorgänge rund um die Sanierung des „Walhalla“ zu überprüfen, ist textlich noch einmal verschärft worden. Nun ist in der Beschlussvorlage explizit davon die Rede, wenn ein „nicht sachgemäßer Umgang mit bereits ausgezahlten Fördermitteln“ festgestellt werden sollte, dann eine „unmittelbare Rückforderung“ einzuleiten sei.
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Innenstadt - Der Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung, die Vorgänge rund um die Sanierung des „Walhalla“ zu überprüfen, ist textlich noch einmal verschärft worden. Nun ist in der Beschlussvorlage explizit davon die Rede, wenn ein „nicht sachgemäßer Umgang mit bereits ausgezahlten Fördermitteln“ festgestellt werden sollte, dann eine „unmittelbare Rückforderung“ einzuleiten sei. Es geht laut Antrag um 780 000 Euro, die bei der Sanierung des Hotel-Restaurants in der Dortustraße bis Ende 2006 von Stadt und Land abgerufen worden seien. Doch wie berichtet, hat die für die Sanierung verantwortliche Maulwurf gGmbH noch immer keine vollständige Schlussrechnung eingereicht. „Vertragsgemäß hätte sechs Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens“ bereits „eine Vorlage der Originalrechnungen () erfolgen müssen“, heißt es in dem Antrag.
Beschließen die Stadtverordneten die Forderung, soll die Verwaltung bis Mai in einem Bericht informieren, warum mehr als drei Jahre nach Eröffnung des „Walhalla“ die Prüfung einer Schlussrechnung für die Sanierung noch immer nicht erfolgt ist. Den Antrag gestellt hat ursprünglich die CDU, inzwischen haben sich bereits FDP und Grüne angeschlossen. SPD und Linke haben Zustimmung signalisiert. Im ersten Entwurf des Antrags war zunächst nur von einer Prüfung der Vorgänge um die Sanierung die Rede. HK
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