Landeshauptstadt: Antrag zur Änderung der Hundesteuersatzung
Es gibt gefährliche und weniger gefährliche Hunde. Nicht zuletzt wegen Unfälle mit Kampfhunden, wurde der so genannte Hundeführerschein eingeführt – eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung.
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Es gibt gefährliche und weniger gefährliche Hunde. Nicht zuletzt wegen Unfälle mit Kampfhunden, wurde der so genannte Hundeführerschein eingeführt – eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nun wurde eine neue städtische Hundesteuersatzung in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung verabschiedet, die mehrere Hundehalter zu Beschwerden veranlasste. Dort gilt nämlich jeder Kampfhund, ob mit oder ohne Gutachten als „unwiderruflich gefährlich“. Die Konsequenz der Besitzer: Neben den Kosten für Gutachten, die alle zwei Jahre anstehen, erhöht sich die Hundesteuer von rund 60 auf über 600 Euro. Ausschussmitglied Peter Schüler (Die Grünen) meinte, es sei „angebracht, nochmal darüber zu diskutieren“, um auf Unbedenklichkeit geprüfte Hunde steuerlich zu entlasten. Dem schloss sich die Mehrheit an, einzelne Ausschussmitglieder bringen einen Änderungsantrag in die nächste Stadtverordnetenversammlung ein. KG
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