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Landeshauptstadt: Anwalt gesucht
Wie Verbraucher passende Rechtsvertretung finden
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Streit mit dem Nachbarn oder Ärger mit der Versicherung: Gründe, einen Anwalt einzuschalten, gibt es viele. Die Suche nach dem Richtigen ist allerdings nicht immer leicht. Verbraucher sollten sich dabei nicht nur auf Empfehlungen verlassen, sondern auch ihrem eigenen Gefühl folgen, meint Peggy Fiebig von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Bei einem Besuch in der Kanzlei könne man herausfinden, ob die Chemie stimmt. Das sei wichtig, schließlich komme zwischen Mandant und Anwalt Vertrauliches zur Sprache. Finden lassen sich Anwälte unter anderem über das Internet. Zahlreiche Suchmaschinen erleichtern den Einstieg. Angeboten werden sie etwa von der BRAK oder dem Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Suchmaschinen funktionieren meist nach ähnlichemPrinzip: Der Verbraucher gibt Stadt und gesuchtes Rechtsgebiet ein und bekommt dann die Daten von verschiedenen Advokaten.
Orientierung in der Sache bietet die Bezeichnung „Fachanwalt“. Davon gibt es laut BRAK 40 000, verteilt auf 20 Rechtsgebiete. Für Lutz Wilde von der Zeitschrift „Finanztest“ ist ein solcher Titel ein guter Hinweis auf Sachkunde. Denn um den anerkannten Zusatz zu bekommen, müssen Juristen sich fortbilden, Klausuren schreiben und mindestens 100 Fälle im Fachgebiet nachweisen.
Darüber hinaus werben Kanzleien mit diversen Qualitätssiegeln. Die Bundesrechtsanwaltskammer vergibt das „Q-Zertifikat“. Mit ihm weise der Anwalt nach, dass er sich generell fortgebildet habe, erläutert Peggy Fiebig. Das Deutsche Anwaltsinstitut vergibt ein Siegel für Fortbildung in Bereichen wie Kündigungsschutz und Unterhaltsrecht.
Beim Besuch in der Kanzlei sollten Verbraucher den Juristen nach Fachwissen fragen, sagt Swen Walentowski vom DAV. Auch Honorar und Ablauf des Mandats sollte angesprochen werden. „Mit gesundem Menschenverstand Fragen stellen“ empfindet Lutz Wilde als beste Leitlinie für das Gespräch. Scheu sei fehl am Platz, weil klare Verhältnisse möglichem Ärger vorbeugen. Eine sogenannte anwaltliche Erstberatung ohne Schriftsatz darf dem DAV zufolge höchstens 190 Euro kosten. Erteilt der Verbraucher dem Juristen hinterher ein Mandat, wird der Betrag verrechnet. In Fällen, die nicht unbedingt vor Gericht landen, etwa Streit mit der Autoversicherung, muss eine Honorarvereinbarung geschlossen werden.dpa/mag
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