Landeshauptstadt: Anwalt verurteilt
Ende des Rechtsstreits um „Walhalla“ nicht in Sicht
Stand:
Freispruch für den Chef des Potsdamer Varietés „Walhalla“: Das Verfahren am Amtsgericht um das unerlaubte Verschicken einer Anklageschrift an Geschäftspartner seines Widersachers U. B. konnte der 40-Jährige K.-P. B. als weiter nicht vorbestrafter Bürger verlassen. Sein Anwalt J.-K. B. wurde dagegen von Richter Thomas Lange wegen „Verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 150 Euro verurteilt, insgesamt 13 500 Euro. J.-K. B. will dagegen Berufung einlegen.
Das Verfahren hatte vergangenen Dienstag begonnen und behandelte einen Zweig des erbitterten Rechtsstreits um das „Walhalla“ in der Dortustraße (PNN berichteten). Der Umfang des Justizkonfikts wurde während des Prozesses deutlich: Von 66 Verfahren zwischen den Beteiligten sprach K.-P. B.: Er und U.B. hatten bis etwa 2003 gemeinsam das „Walhalla“ unter dem Dach eines sozialen Trägervereins aufbauen wollen, straffällige Jugendliche konnten auf der Baustelle ihre Strafstunden abarbeiten. Dann jedoch überwarfen sich U.B und K.-P. B.: Ein Schlichterspruch des Brandenburgischen Justizministerium wurde erst angenommen, seine Auslegung geriet aber zum zentralen Streitpunkt. Seitdem überziehen sich beide Kontrahenten mit Vorwürfen und Gerichtsverfahren. Ein Sieger in der Gemengelage steht noch nicht fest.
So war auch das Thema des jetzigen Prozesses typisch für den Streit: Weil ihnen in einem anderen Verfahren ein Richter mündlich bescheinigt habe, dass das Geschäftsgebaren von U.B. ein „Geschmäckle“ habe und sie zudem von einer Anklage gegen ihn gewusst hätten, sahen K.-P. B. und J.-K. B. sich laut ihren Angaben „in der Pflicht“, die Geschäftspartner ihres Widersachers vor diesem zu warnen. Sie werfen U. B. vor, mit Hilfe seiner Firma trickreich an das Geld gemeinnützig tätiger Unternehmen zu gelangen. Deswegen hatte die Staatsanwaltschaft gegen ihn auch wegen Untreue ermittelt, vor Gericht war U.B. aber freigesprochen worden. In einem parallel stattfindenden Zivilverfahren verlor U.B.“s Firma allerdings gegen die K.-P. B.“s Maulwurf gGmbH und musste rund 24 000 Euro zahlen.
U.B. selbst konnte aber auch Verfahren in dem Dauerstreits gewinnen. Er wirft seinen Kontrahenten ebenso unlautere Tricks vor. Aktuell habe er über das Amtsgericht an den zuvor in Berlin gemeldeten Liquidator des früher von K.-P. B. mitgeleiteten Maulwurf e.V. kommen wollen, sagte U.B. jüngst den PNN: Der Gesuchte sei aber in die Vereinigten Arabischen Emirate verzogen. Der Maulwurf e.V. sitzt inzwischen in Griechenland. Auch dagegen geht U.B. juristisch vor, weil er noch Ansprüche gegen den Verein habe – viel Arbeit für die Gerichte.H. Kramer
H. Kramer
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