zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Anwalt wegen Untreue verurteilt Striptease-Vorwurf bei Dachdeckern bestritten

Seine Geschichte über angebliche Tringelange bei Partys – teils mit Striptease-Tänzerinnen – half Jan R. nichts.

Stand:

Seine Geschichte über angebliche Tringelange bei Partys – teils mit Striptease-Tänzerinnen – half Jan R. nichts. Der Anwalt und ehemalige Geschäftsführer des Brandenburgischen Dachdeckerverbandes ist am Montag wegen Untreue zu einer Geldstrafe von insgesamt 19 800 Euro verurteilt worden. Das hat Richterin Reinhild Ahle am Potsdamer Amtsgericht entschieden. Sie folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Jurist gilt damit als vorbestraft. Inwieweit sich die Sanktion auf seine Zulassung auswirkt, muss die Anwaltskammer entscheiden.

Die Anklage hatte dem 43-Jährigen – er war gleichzeitig Geschäftsführer des Landesbildungszentrums sowie des Berufsförderungswerkes des Dachdeckerhandwerks – vorgeworfen, zwischen Dezember 2006 und Februar 2010 durch 17 Handlungen insgesamt 43 190 Euro vom Konto des Berufsförderungswerkes abgehoben und für sich verbraucht zu haben. (PNN berichteten.) „Wir konnten nicht feststellen, dass Sie die gesamten 43 000 Euro für sich verwendet haben. Ein Teil wird aber bei Ihnen geblieben sein. Auf alle Fälle wurden die Gelder nicht zweckgemäß verwendet“, sagte Staatsanwalt Ralf Roggenbuck zu dem Angeklagten.

Woher das Geld auf dem Konto des seit Jahren inaktiven Förderungswerkes stammte, ließ sich im Verlaufe mehrerer Verhandlungstage nicht klären. Eine Möglichkeit wäre, dass hier Schwarzgelder vorübergehend geparkt wurden. Jan R. hatte am ersten Prozesstag gesagt, die abgehobenen Beträge zwischen 4700 und 2200 Euro „für die Bespaßung der Kollegen und ihrer Ehefrauen“ bei Feiern eingesetzt zu haben, für deren Organisation er zuständig war. Striptease-Tänzerinnen oder Musikbands, an deren Namen er sich nicht mehr erinnern könne, habe er bar bezahlt, übrig gebliebene Beträge in einem Briefumschlag verwahrt und im Sekretariat hinterlegt. Daran konnte sich die am Montag gehörte Sekretärin nicht erinnern. Allerdings habe sie, wie auch weitere Zeugen, nie gesehen, dass Jan R. bei Weihnachtsfeiern, Sommerfesten oder den alljährlichen Motorradtouren der Vorstands- und Innungsmitglieder Barzahlungen vornahm. Kosten für Speisen, Getränke und ein kulturelles Rahmenprogramm – keineswegs Striptease – hätten sich im normalen Rahmen bewegt, versicherte sie.

Gegen Jan R. ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen des Verdachts des Subventionsbetruges.  Es geht um die vor einigen Jahren mit knapp 4,4 Millionen Euro Fördermitteln umgebaute Dachdecker-Schule in der Röhrenstraße. Sie musste vor einem Jahr schließen, weil Teile der Fördersumme zurückgezahlt werden mussten, da die Verwendung der Gelder nicht vollständig nachgewiesen werden konnte. Während des Prozesses kam zur Sprache, dass allein bei der Grundsteinlegung fast 10 000 Euro für zwei Bands, 18 000 Euro für Veranstaltungstechnik ausgegeben wurden. Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })