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Landeshauptstadt: Anzeige gegen Petke

Staatsanwaltschaft überprüft Verleumdungsverdacht

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Staatsanwaltschaft überprüft Verleumdungsverdacht Bei der Staatsanwaltschaft Potsdam liegt eine Anzeige „wegen Verleumdung“ gegen den Landtagsabgeordneten Sven Petke (CDU) vor, bestätigte Oberstaatsanwalt Benedikt Welfens gestern den PNN. Die Anwältin des Imam der „Mescid al Farouq“-Moschee in der Leipziger Straße, Antje Klamann, erklärte, sie habe die Anzeige im Namen ihres Mandanten am 17.September per Fax an die Staatsanwaltschaft geschickt – „wegen des Verdachts einer Straftat“. Petke hatte dem Palästinenser Kamal Abdallah als „Kaplan von Potsdam“ bezeichnet und ihm vorgeworfen, ein „Hassprediger“ zu sein. Dem amtierenden innenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag ist es unter Strafandrohung durch eine einstweilige gerichtliche Verfügung vom 30. September untersagt, diese Vorwürfe gegen Abdallah zu wiederholen (PNN berichteten). Laut Oberstaatsanwalt Welfens werde gegenwärtig überprüft, ob gegen Petke wegen „Verleumdung“, Paragrafen 187 Strafgesetzbuch (StGB), ermittelt wird. Bei einer Verurteilung drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe, sagte Welfens. Petke erklärte gestern gegenüber den PNN: „Ich sehe das mit Gelassenheit.“ Abdallahs Anwältin Klamann äußerte sich erstaunt, dass wegen „Verleumdung“ ermittelt werde: „Den Paragraf 187 hatte ich gar nicht genannt.“ Klamann erklärte, ihre Anzeige beziehe sich auf Paragraf 186 StGB, „üble Nachrede“, und auf Paragraf 166 StGB, der „Beleidigung von Bekenntnissen von Religionsgemeinschaften, -gesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften“ unter Strafe stellt. Laut Antje Klamann könne die Staatsanwaltschaft eine eigene rechtliche Einordnung vornehmen. Welcher Paragraf zur Anwendung kommt, ist von Belang bezüglich der Frage, wer die Beweislast trägt: Beim Paragraf 186 muss der Beschuldigte laut Klamann „nachweisen, dass seine behaupteten Tatsachen wahr sind“. Beim Paragraf 187 muss dagegen die Staatsanwaltschaft die Schuld des Beschuldigten nachweisen. Falls dies nicht zweifelsfrei gelinge, gelte der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Die Anwältin erklärte dazu: „Ich gehe davon aus, dass Petke wie jeder andere Beschuldigte ein faires, der Rechtslage entsprechendes Verfahren erhält.“ Klamann: Der mit der Anzeige befasste Staatsanwalt Peter Petersen „ist sehr bemüht, in der Sache zu ermitteln“. gb

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