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Landeshauptstadt: ARBEIT & RECHT

Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, darf fristlos gekündigt werden. Damit wurde eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Wiesbaden durch das Hessische Landesarbeitsgericht abgeändert (LAG Hessen, Az.

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Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, darf fristlos gekündigt werden. Damit wurde eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Wiesbaden durch das Hessische Landesarbeitsgericht abgeändert (LAG Hessen, Az.: 16 Sa 593/12).

Studenten dürfen Hartz-IV-Leistungen nicht deshalb versagt werden, weil sie ihr Kleinkind selbst betreuen statt es in eine Kita zu geben und ihr Studium fortzusetzen. Eine Weigerung ist verfassungswidrig, weil sie die vom Grundgesetz geschützte Entscheidungsfreiheit der Eltern hinsichtlich der Kinderbetreuung nicht berücksichtigt (SG Dresden, Az.: S 20 AS 1118/13 ER).

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