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Aus dem GERICHTSSAAL: Arbeitgeber fehlte wieder

Call-Center zu 2400 Euro Lohnfortzahlung verurteilt

Stand:

Der Weg zum Arbeitsgericht hat sich für Annika A.* (21) gelohnt. Ihr Arbeitgeber, ein Teltower Call-Center, wurde jetzt verurteilt, der Potsdamerin den ausstehenden Lohn in Höhe von 2400 Euro brutto zu zahlen. Außerdem hat er die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Rückblende: Annika A. war froh, den Job in dem Call-Center gefunden zu haben. Sie begann ihre Tätigkeit, die darin bestand, neue Arcor-Kunden anzuwerben, am 1. Februar 2007. Laut Arbeitsvertrag sollte sie 800 Euro brutto im Monat erhalten, was einer Summe von 638 Euro netto entsprach. 20 Urlaubstage pro Jahr wurden der jungen Frau zugebilligt. Doch was so viel versprechend begann, erhielt bald einen schalen Beigeschmack. Der Arbeitgeber verlangte von Annika A., sich beim Finanzamt eine Steuernummer geben zu lassen, um in der Folge freiberuflich im Call-Center zu arbeiten. Sie weigerte sich. Daraufhin wurden ihr seit Mai keine Arbeitsaufgaben mehr übertragen. Schließlich folgte die mündliche Kündigung. Gehalt bekam sie auch keins mehr. Eine schriftliche Kündigung ging Annika A. bis heute nicht zu. Sie verklagte ihren Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung für die Monate Mai, Juni und Juli. Schließlich ist sie – zumindest auf dem Papier – noch immer dort beschäftigt.

Bereits während der ersten Verhandlung am 8. August vor dem Arbeitsgericht – sie war als Gütetermin ausgewiesen – glänzte das Call-Center durch Abwesenheit (PNN berichteten). Annika A. ließ sich durch ihren Anwalt Hans-Jürgen Kernbach vertreten. Die Kammervorsitzende beraumte daraufhin einen zweiten Gütetermin an. Bis zu diesem sollte die Klägerseite dem Gericht schlüssig darlegen, warum das Call-Center Annika A. trotz deren Bereitschaft nicht weiter beschäftigt hat. Und sie billigte der jungen Frau, die wahrlich knapp bei Kasse ist, Prozesskostenhilfe zu. Trotz ordnungsgemäßer Ladung ließ sich übrigens auch beim zweiten Termin kein Vertreter des einstigen Teltower Arbeitgebers von Annika A. blicken (*Name geändert). Hoga

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