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Shoppen am Sonntag bleibt in Potsdam eine Ausnahme.

© dpa

Potsdam scheitert mit Vorstoß zur Ladenöffnung: Arbeitsministerium lehnt zehn verkaufsoffene Sonntage für Potsdam ab

Die Stadtverordneten in Potsdam wollen zehn verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr. Dieses Vorhaben lehnte das Arbeitsministerium nun aber ab - nicht zum ersten Mal.

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Potsdam - Zum wiederholten Male ist Potsdam mit einem Vorstoß zu den Ladenöffnungszeiten an Sonntagen gescheitert. Eine Anfang Dezember von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Verordnung, wonach es in diesem Jahr insgesamt zehn verkaufsoffene Sonntage geben sollte, lehnte das zuständige Landesarbeitsministerium jetzt ab.

Verkaufsstellen dürften zu besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet haben, teilte Ministeriumssprecher Gabriel Hesse auf PNN-Anfrage am Donnerstag mit. Diese Obergrenze gelte für das gesamte Stadtgebiet – unabhängig davon, ob die Freigabe für das gesamte Territorium einer Kommune oder nur für Teile davon erfolgt. Bei der Freigabe eines Sonntages, begrenzt auf nur einen Stadtteil, werde der Sonntag für das gesamte Gemeindegebiet „verbraucht“, fügte er hinzu.

Potsdam musste schon mehrmals die Öffnungszeiten zurücknehmen

Bereits im vergangenen Jahr und 2012 musste sich die Landeshauptstadt dem Druck des Arbeitsministeriums beugen. 2014 war Potsdam angewiesen worden, die bereits beschlossene Verordnung zu den Ladenöffnungszeiten wieder zurückzunehmen.

Demnach sollten einzelne verkaufsoffene Sonntage nur in je einem Stadtteil gelten. Diese Regelung hätte demnach zur Antikmeile am 31. Mai und 27. September in der nördlichen Innenstadt gegolten. Zum Böhmischen Weihnachtsmarkt hätten zumindest die Geschäfte in Babelsberg auch am Sonntag öffnen dürfen. Für das einzelne Geschäft wäre es den Vorstellungen der Stadt zufolge bei maximal sechs verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr geblieben.

Die Verordnung verstoße jedoch gegen das brandenburgische Ladenöffnungsgesetz, betonte Hesse nun. Auch sei fraglich, ob es sich bei den genannten Anlässen tatsächlich um besondere Ereignisse handele. Laut Gesetz ist eine Sonntagsöffnung nur zu bestimmten Anlässen mit „besonderem öffentlichen Interesse“ erlaubt. Hier gelte, dass der Besucherstrom nicht erst durch die Offenhaltung der Verkaufsstellen ausgelöst werden dürfe.

Freiwillige Übereinkunft über Öffnungszeiten

Von einer Weisung an die Stadt Potsdam ist zumindest derzeit aber noch keine Rede. Hesse betonte, dass das Arbeitsministerium den Potsdamer Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) lediglich schriftlich darum gebeten habe, die Verordnung zu überprüfen. Stadtsprecher Stephan Schulz wollte sich am Donnerstag nicht weiter dazu äußern und verwies darauf, dass der Brief erst am Donnerstag angekommen sei.

Vor rund zwei Jahren hatten Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften sowie des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg eine freiwillige Übereinkunft zu den Ladenöffnungszeiten unterzeichnet und vereinbart, die bestehende Regelung nach zwei Jahren zu überprüfen. Einen Zwischenbericht legte die Handelskammer Berlin-Brandenburg nach eigenen Angaben bereits vor. Wann die Ergebnisse aber mit allen Beteiligten besprochen würden, sei noch nicht klar, sagte Nils Busch-Petersen vom Handelsverband Berlin-Brandenburg.

Sonntage sind gesetzlich geschützt

Zugleich rief er die Stadtverwaltung dazu auf, an ihrer Auslegung des Ladenöffnungsgesetzes festzuhalten. Das Gesetz sehe lediglich vor, dass „jedes Geschäft“ nicht mehr als sechs Sonntage im Jahr geöffnet haben dürfe. „Das exekutieren wir hier auch“, betonte er auf PNN-Nachfrage. Das Landesgesetz werde auch mit der Potsdamer Verordnung eingehalten.

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind der Sonntag und die gesetzlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt. Grundsätzlich habe demnach die „werktätige Geschäftigkeit“ an Sonn- und Feiertagen zu ruhen.

Stefan Engelbrecht

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