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Landeshauptstadt: Armut von Erwerbstätigen wird größer Trotz Job auf Hartz IV- Leistungen angewiesen

In Potsdam steigt – trotz guter Konjunktur – das Verarmungsrisiko von Erwerbstätigen. So das Ergebnis einer Auswertung der amtlichen Statistik durch die DGB-Region Mark Brandenburg.

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In Potsdam steigt – trotz guter Konjunktur – das Verarmungsrisiko von Erwerbstätigen. So das Ergebnis einer Auswertung der amtlichen Statistik durch die DGB-Region Mark Brandenburg. Danach wurden in diesem Jahr 2275 Leistungsempfänger in der Stadt gezählt , die zwar einer sozialversicherten Beschäftigung nachgingen, aber dennoch nicht genug zum Leben hatten. Sie waren auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen, denn obwohl ihr Nettolohn unter der offiziellen Armutsgrenze lag, mussten sie Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zahlen. Zwischenzeitlich seien 4,3 Prozent aller 52 955 sozialversicherten Beschäftigten der Stadt Potsdam auf aufstockende Hartz IV-Leistungen angewiesen, teilte der Vorsitzende der DGB-Region Mark Brandenburg Detlef Baer gestern mit. Im Sommer 2005 lag der Anteil der erwerbstätigen Hartz IV-Aufstocker hingegen erst bei 1,9 Prozent der Beschäftigten.

Diese Fakten zeigen nach Einschätzung des DGB, dass der Anstieg der auf Hartz IV angewiesenen Geringverdiener weit stärker ist als der der Beschäftigung insgesamt. Zwar nehme die Arbeitslosigkeit erfreulicherweise ab, doch die Zahl der prekären – nicht existenzsichernden Jobs – steige rasant. Ein deutlich ansteigender Anteil der versicherten Beschäftigten sei auf Armutslöhne angewiesen, die der Staat erst auf das gesellschaftliche Existenzminimum anheben müsse. Besonders betroffen seien Beschäftigte in der Gastronomie und dem übrigen Dienstleistungsgewerbe. Allein in der Leiharbeit sei jeder achte Beschäftigte auf staatliche Fürsorge angewiesen.

Diese untragbare Situation müsse aus Sicht des DGB schnellstens korrigiert werden. „Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar Sozialbeiträge zahlen müssen, doch von ihrer eigenen Arbeit nicht leben können“.

Eine Lohnuntergrenze sei dringend notwendig, damit Betriebe nicht länger Arbeitnehmer zu Hungerlöhnen arbeiten lassen, die der Staat dann erst auf das gesellschaftliche Existenzminimum anheben muss. Mindestlöhne hingegen stoppen Lohndumping und verhindern wirtschaftliche Verwerfungen, weil alle Arbeitgeber zumindest bei vollzeitnaher Beschäftigung das Sozialhilfeniveau sicherstellen müssen“, so Detlef Baer. PNN

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