Landeshauptstadt: AStA sucht Musterkläger
Kritik an Belegpunktesystem der Universität
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Nach einem Rechtsgutachten, das der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Potsdam (AStA) in Auftrag gegeben hat, ist das Belegpunktesystem, das an der Uni Potsdam Verwendung findet rechtswidrig (PNN berichteten). Der AStA sucht nun Studierende, die in Studiengängen mit Belegpunktesystem immatrikuliert sind und gegen die Belegpunkte klagen wollen. „Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass zweifelsfrei ein Eingriff in die Berufs- und Ausbildungsfreiheit vorliegt, wenn Studierenden die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bzw. der Erwerb von Leistungsnachweisen versagt bleibt, bloß weil nicht mehr genügend Punkte auf ihrem Konto sind“, erklärte dazu Matthias Wernicke, AStA-Referent für Hochschulpolitik.
Nach dem System bekommen Studierende am Anfang des Studiums ein Konto, das mit einer bestimmten Menge an Belegpunkten gefüllt ist. Wird beabsichtigt eine Lehrveranstaltung zu besuchen, muss der oder die Studierende Belegpunkte entrichten. Reichen die verbleibenden Belegpunkte nicht mehr aus, um noch vorgeschriebene Veranstaltungen zu besuchen, wird der oder die Studierende exmatrikuliert und darf somit an keiner Universität in Deutschland mehr den Studiengang beenden oder wieder aufnehmen.
Von Anfang an sei das Belegpunktesystem umstritten gewesen. Nach Ansicht des AStA wurde das System gegen den Willen der Mehrheit der Studierenden in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung durchgesetzt. Der AStA bittet nun Studierende in Studiengängen mit Belegpunkten, die vor weniger als zwei Jahren in Kraft getreten sind, sich beim AStA zu melden (info@asta.uni-potsdam.de), wenn sie gegen das System klagen wollen. Kix
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