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Landeshauptstadt: Auch die Bornstedter müssen zahlen

Jakobs kassiert Stadtverordnetenbeschluss zur Sanierung der Potsdamer Straße mit „Flüsterasphalt“

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Bornstedt - Erneut hat Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) einen Beschluss der Stadtverordneten kassiert: Dabei geht es um die Sanierung der Potsdamer Straße in Bornstedt, die nach Willen der Stadtverordneten mit „Flüsterasphalt“ ausgestattet werden soll. Die CDU-Fraktion hat durchgesetzt, dass die Anwohner der Straße nicht an den Kosten beteiligt werden sollen. Dies ist jedoch nach Ansicht des Oberbürgermeisters rechtswidrig – Anwohner von einer Kostenumlage auszunehmen, verstoße gegen Paragraf 8 des Kommunalabgabegesetzes (KAG). Deshalb muss erneut über die Straßensanierung beschlossen werden. Dazu werden die Stadtverordneten nun am Montag, dem 28. April, ab 17 Uhr zur Sondersitzung eingeladen.

Eine Ausnahmeregelung für die Anwohner der Potsdamer Straße – auch Bundesstraße 273 – im Bereich Bornstedt scheint sehr unwahrscheinlich. Denn nach Angaben der Stadt wäre der „Flüsterasphalt“, der den Lärm der viel befahrenen Straße mindern soll, definitiv eine „beitragspflichtige Maßnahme“. Kosten für Straßensanierungen müssen die Anwohner dann tragen, wenn sie von den Erneuerungen profitieren – im Falle der Potsdamer Straße wäre das, folgt man der Argumentation der Stadt, sicher: Der Vorteil für die Anwohner wäre die „Lärmminderung“. Nach der Satzung der Landeshauptstadt über die Beiträge für den Straßenbau müssten die Anwohner 30 Prozent der Kosten für den „Flüsterasphalt“ übernehmen. Der kostet laut Stadt insgesamt 440 000 Euro. Würde die Stadt die Kosten nicht zu 30 Prozent an die Anwohner weitergeben, würden diese einen Vorteil auf Kosten der anderen Steuerzahler bekommen, so heißt es in der Beanstandung des Beschlusses aus dem Oberbürgermeister-Büro. Verzichten könne eine Stadt auf die Anwohnerbeiträge nur, wenn sie finanziell sehr gut dasteht. Potsdam plant für 2008 zwar einen ausgeglichenen Haushalt, dennoch unterliegt die Stadt einem Haushaltssicherungskonzept. Dessen Einhaltung wird von der Kommunalaufsicht überprüft, damit nicht neue Schulden gemacht werden.

Bereits Ende März hatte Oberbürgermeister Jakobs einen Stadtverordnetenbeschluss kassiert. Dabei ging es um den Erhalt von 750 Garagen im Stadtteil Am Stern. Die Stadtverordneten hatten beschlossen, dass die Pächter die Garagen für weitere 15 Jahre behalten dürfen. Dabei bemängelte die Stadt allerdings, dass nicht genau bezeichnet sei, um welche Garagen es sich handele. Zudem hätte sich der Stadtverordnete Dieter Gohlke als direkt Betroffener bei der Abstimmung nicht für befangen erklärt. Auch vermutete die Stadt, der „kommunalrechtliche Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“ könnte verletzt worden sein. Schlussendlich einigten sich die Stadtverordneten in der folgenden Sitzung auf einen Kompromiss: Die städtischen Grundstücke sollen bis 2018 nicht verkauft werden, heißt es nun.

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