Aus dem GERICHTSSAAL: Auf dem Weg durch die Instanzen
Suspendierter Polizist beteuert seine Unschuld / Vorwurf: Unberechtigt Fundgeld als verloren deklariert
Stand:
Bereits in dritter Instanz kämpft ein vom Dienst suspendierter Polizeibeamter um die Wiederherstellung seines guten Rufs. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Ronny R.* (33), einen im Juni 2007 in seiner Dienststelle deponierten 500-Euro-Schein später beim Fundbüro als sein Eigentum ausgegeben zu haben, um sich zu Unrecht zu bereichern. Der Staatsdiener bestreitet den Vorwurf. Vom Amtsgericht wurde er im Mai 2008 freigesprochen. Die Anklagebehörde ging daraufhin in Berufung. Die zweite Instanz beim Landgericht verurteilte Ronny R. wegen versuchten schweren Betruges zu einer Geldstrafe von einem Monatsgehalt. Der Potsdamer legte Revision ein. Das Brandenburgische Oberlandesgericht verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts.
Auch während des gestrigen Termins beteuerte Ronny R. seine Unschuld. Ihm sei bekannt gewesen, dass der im Juni 2007 von einer Akademikerin verlorene Geldschein von einem ehrlichen Finder in seiner Wache abgegeben, in eine Kassette eingeschlossen und samt Geldschein-Nummer im Fundbuch deklariert wurde, so der Angeklagte. „Dieses Buch lag gewöhnlich auf einem Tisch mit den nicht so wertintensiven Fundsachen und war für jeden der rund 40 Kollegen zugänglich“, erzählte Ronny R.
Die bereits zur Verhandlung vor dem Amtsgericht geladene Mitarbeiterin des Fundbüros war sich hingegen auch gestern sicher: Der Angeklagte ist jener Mann, der sich am 12. Juli 2007 als Verlierer der 500-Euro-Note ausgab. „Er berichtete ungefragt, seine Großmutter habe ihm das Geld geschenkt, damit er sich zu ihrer Goldenen Hochzeit im Berliner Kaufhaus Lafayette etwas Anständiges zum Anziehen kaufen könne. Er hatte auch einen Zettel mit der Nummer des betreffenden Geldscheins dabei. Das kam mir komisch vor“, erinnerte sich die inzwischen pensionierte Frau.
Da die Auszahlung des Geldes nicht ohne Unterschrift ihrer Vorgesetzten erfolgen konnte, diese jedoch nicht anwesend war, habe sie sich den Ausweis des vermeintlichen Eigentümers zeigen lassen, seine Personalien notiert und einen Termin zur Herausgabe des Geldes vereinbart. Ob sie sich das Passfoto damals genau anschaute, es mit dem vor ihr Stehenden verglich, vermochte die Zeugin nicht mehr genau zu sagen.
Bei einer Wahllichtbildvorlage der Polizei erkannte sie den Angeklagten allerdings „mit 99-prozentiger Sicherheit an seinen stechenden Augen“ wieder. „Ich war das nicht“, versicherte Ronny R. „Am 11. oder 12. Juli 2007 ist mir mein Personalausweis abhanden gekommen.“ Den müsse ein anderer missbraucht haben.
Die Verhandlung wird am 13. Juli fortgesetzt. Dann soll auch das Urteil gesprochen werden. (*Name geändert.) Hoga
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