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Aus dem GERICHTSSAAL: Auf Streifenwagen gespuckt

und den Beamten als „süßes Mäuschen“ bezeichnet /900 Euro Geldstrafe

Stand:

Aus dem GERICHTSSAAL und den Beamten als „süßes Mäuschen“ bezeichnet /900 Euro Geldstrafe Die Polizisten, besonders der eine, möchten ihm etwas anhängen, da ist sich Maik M.*(32) mit den Rasta-Locken ganz sicher. „Ich kam gut betrunken aus einem Klub in der Zeppelinstraße und wollte nach Hause. Mein Rad habe ich geschoben“, behauptet der Tischler vor Gericht. Übel sei ihm an jenem 21. September 2003 gewesen, und er habe mehrmals ausspucken müssen. So auch am Luisenplatz, wo unglücklicherweise ein Streifenwagen der Polizei parkte. Im Inneren Staatsdiener, die zu nachtschlafener Zeit ein Objekt observierten. „Auf keinen Fall habe ich absichtlich auf das Polizeiauto gespuckt“, beteuert der Junggeselle. Doch genau das legt ihm die Anklage zur Last. Darüber hinaus soll Maik M. den Beamten am Steuer u. a. als „süßes kleines Mäuschen“ bezeichnet und ihn gefragt haben, ob er ihn eventuell in den Hintern treten möchte. „Es ist mir äußerst peinlich, heute hier zu sitzen“, äußert der wegen Beleidigung und vorsätzlichen Fahrens unter Alkohol Angeklagte. „Aber die Anzeige, die die Polizisten gefertigt haben, ist schlichtweg falsch.“ Erstens – so der Wuschelkopf – habe er sein Fahrrad geschoben. Zweitens nicht gezielt auf den Streifenwagen gespuckt. Drittens sei es besonders Polizeiobemeister Klaus F. gewesen, der ihm äußerst aggressiv gegenüber aufgetreten sei, ihm eröffnet habe, ihm jetzt eins überzubraten, gar die Anwendung von Gewalt in Aussicht gestellt habe. „Dabei war ich ganz entspannt. Ich habe mir lediglich Sorgen um mein Fahrrad gemacht, als man mich zur Blutentnahme mitnehmen wollte“, erzählt der Handwerker. „Der Angeklagte befuhr den Radweg auf der falschen Seite“, erinnert sich Polizeiobermeister Klaus F.* (44). „Als er unseren Streifenwagen bemerkte, stieg er ab und schob sein Rad. Als er schon fast vorbei war, drehte er sich um und spuckte gezielt auf die Motorhaube.“ Dies habe er als Beleidigung seines Berufsstandes aufgefasst und den Angetrunkenen (1,81 Promille) zur Rede gestellt. Als die Situation zu eskalieren drohte, habe er Amtshilfe angefordert. Die Kollegen hätten dann die Personalien des Renitenten aufgenommen und ihn zur Blutabnahme gebracht. „Wie man beim Ausspucken aus Versehen ein Auto treffen kann, ist für mich nicht nachvollziehbar“, konstatiert der Staatsanwalt. Er wertet die Aussage des Angeklagten als Schutzbehauptung. Das Gericht sieht dies ebenso und verhängt eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 20 Euro für den Speiwütigen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (Name von der Redaktion geändert.)

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