Aus dem GERICHTSSAAL: Aufmüpfige Betrügerin
Staatsanwalt: Geldstrafe als Denkzettel für freches Verhalten zu verstehen
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Alexandra A. (Name geändert) scheint sich keiner Schuld bewusst. Die mit einem Deutschen verheiratete Ukrainerin pariert jedes Argument der Richterin mit einem Gegenargument. Die 25-Jährige soll am 17. Mai vorigen Jahres über das Internet Säuglingsartikel und Kosmetik für 98 Euro unter falschem Namen bestellt haben. Zwei Tage später – so die Anklage – orderte sie unter einem Phantasienamen erneut Waren für 54 Euro. „Beide Rechnungen wurden von ihr, wie von vornherein beabsichtigt, nicht bezahlt“, betont der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. So falsch seien die Namen gar nicht gewesen, begehrt die wegen Betruges Angeklagte auf. „Sie gehören meiner Mutter und meiner Oma. Die wohnen auch in Potsdam. Eigentlich habe ich gedacht, dass sie die Sachen bezahlen würden. Schließlich habe ich früher auch schon mal für sie etwas gekauft“ , berichtet die junge Mutter. Im übrigen verstehe sie den ganzen Wirbel nicht. Schließlich habe sie die ausstehende Summe inzwischen längst beglichen. Die Richterin horcht auf. „Vor oder nach Erhalt der Anklageschrift?“, fragt sie. Alexandra druckst herum, gibt schließlich Letzteres zu. „Vorher hatte ich kein Geld. Ich habe auch schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben.“ Zwar habe ihr Ehemann Arbeit, dennoch sei die finanzielle Decke der Familie ziemlich dünn. „Und man muss ja auch mal in den Urlaub fahren“, begehrt sie auf.
„Wenn man wenig Geld hat, muss man sich halt gewisse Dinge verkneifen“, gibt der Staatsanwalt zu bedenken. „Aus der Akte geht hervor, dass Sie auch schon einmal etwas bei Ebay ersteigert haben, was hinterher nicht bezahlt wurde. Das Verfahren wurde allerdings eingestellt.“
„Seit wann sind Sie eigentlich in Deutschland?“, möchte die Vorsitzende wissen. „Und was machen Sie beruflich?“ Alexandra A. erzählt, 1996 eingereist zu sein. Eine Lehre zur Bürokauffrau habe sie abgebrochen. „Aber das war nicht meine Schuld. Jetzt mache ich eine Ausbildung als kaufmännische Assistentin. Das macht mir Spaß, besonders die Arbeit am Computer.“
„Aber lassen Sie künftig die Finger von Online-Bestellungen“, warnt der Anklagevertreter. Obwohl der Schaden inzwischen wiedergutgemacht wurde, sei ein Denkzettel in Form einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je fünf Euro vonnöten. Alexandra A. habe ein ziemlich freches Verhalten an den Tag gelegt und zeige keinerlei Einsicht in ihr schuldhaftes Tun. Das Gericht folgt dem Antrag des Staatsanwalts. „Diese Geldstrafe taucht nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf. Sie ist auch mehr symbolisch zu verstehen. Beim nächsten Mal wird es richtig teuer“, meint die Vorsitzende. Hoga
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