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Aus dem GERICHTSSAAL: Aufregung um ein Fahrradskelett

Potsdamer vom Vorwurf der Fundunterschlagung freigesprochen

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Aus dem GERICHTSSAALPotsdamer vom Vorwurf der Fundunterschlagung freigesprochen „Woher sollte ich wissen, dass das Zivilpolizisten waren?“, fragt Alexander A. (30, Name geändert). „Bleiben Sie etwa ruhig, wenn Ihnen bei Nacht und Nebel zwei Personen folgen und Sie auffordern stehenzubleiben?“ Amtsrichterin Kerstin Devriel kann den Angeklagten verstehen. Der Staatsanwalt nicht. Er glaubt, der Arbeitslose habe in der Nacht des 2. Dezember 2004 aus schlechtem Gewissen Fersengeld gegeben, nachdem er zuvor am Neuen Friedhof ein skelettiertes Fahrrad gestohlen hatte. „Ich kam von meiner Freundin und wollte nach Hause. Unterwegs musste ich mal Pipi machen“, erzählt der wegen Fundunterschlagung Angeklagte. Dazu habe er sich eine dunkle Ecke in der Heinrich-Mann-Allee gesucht. „Dort lag alles Mögliche herum. Ich dachte, das sei Sperrmüll“, so Alexander A. Das nur noch aus Rahmen, Gepäckträger und Hinterrad bestehende Veloziped war aus Sicht des Arbeitslosen zu schade zum Wegwerfen. Also schulterte er es frohen Mutes, um es irgendwann instandzusetzen. Was der Potsdamer nicht wissen konnte: Das schwarze Damenrad der Marke Focus war zwischen dem 2. und 6. September 2004 in Osterburg gestohlen worden und zur Fahndung ausgeschrieben. „Wir observierten Verdächtige in der Nähe der Staatskanzlei, als uns ein dunkel gekleideter Mann mit einem Fahrrad über der Schulter suspekt vorkam“, erinnert sich der Polizeibeamte Lars H. (32). „Als er uns bemerkte, begann er plötzlich zu rennen.“ Nachdem er und seine Kollegin den Flüchtigen eingeholt hatten, habe man gemeinsam nach dem vermeintlichen Müllhaufen gesucht, jedoch nichts gefunden. „Wären da noch alle Teile dran gewesen, wäre das ein prima Rad gewesen“, schätzt der Zeuge ein. Dann meint er: „Vielleicht hatte der Angeklagte wirklich Angst, ein paar über die Rübe zu kriegen, als wir ihn kontrollieren wollten. Schließlich waren wir ja nicht als Polizisten zu erkennen.“ Der Staatsanwalt bleibt dabei: Alexander A. habe das zwar nicht mehr komplette, aber hochwertige Fahrrad zielgerichtet in seinen Besitz gebracht. Dies solle mit einer Geldstrafe von 275 Euro geahndet werden. Die Richterin spricht ihn frei, da das Rad „nicht zweifelsfrei als herrenlose Sache erkennbar“ gewesen sei. Hoga

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