Aus dem GERICHTSSAAL: Augen aus Rache verätzt? Tat ist dem Angeklagten nicht nachweisbar
Es sprach viel dafür, dass Magnus M.* (22) der Angreifer war.
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Es sprach viel dafür, dass Magnus M.* (22) der Angreifer war. Zweifelsfrei nachzuweisen war ihm seine Täterschaft jedoch nicht. Der Potsdamer schwieg zu Prozessbeginn zum Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Am Ende wurde er „In dubio pro reo“ freigesprochen. Ob dieses Urteil Bestand haben wird, ist nicht sicher. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Sie hat jetzt eine Woche Zeit, Berufung einzulegen. Ralf R.* (44) aus Marquardt war sich „so gut wie sicher“, dass ihm Magnus M. am 19. März eine ätzende Flüssigkeit in die Augen spritzte. Er vermutete einen Racheakt des jungen Mannes, da er kurz zuvor ein Mädchen aus dessen Clique zur Ordnung gerufen hatte.
Der Busfahrer sah an jenem Abend mit seiner Lebensgefährtin fern, als das Telefon klingelte. Ein Kamerad der freiwilligen Feuerwehr warnte ihn vor einem möglichen Übergriff der jungen Leute. Kurz darauf schellte es an seiner Wohnungstür. Ralf R. öffnete, wurde sofort aus einer Wasserpistole „beschossen“. „Meine Augen brannten und tränten fürchterlich. Der Arzt stellte später eine Verätzung der Bindehäute fest. Auch auf meinem Oberkörper hatte sich eine Rötung gebildet“, berichtete Ralf R. im Zeugenstand. „Der Angreifer war mit einem Palästinenser-Tuch vermummt und schwarz gekleidet. Erkennen konnte ich ihn nicht. Ich habe aber am Vormittag Magnus mit dieser Kleidung durch den Ort laufen sehen“, so Ralf R. „Und er hat später zu mir gesagt: Nicht dass du denkst, ich war das. Das ist doch Täterwissen.“ „Immer soll ich alles sein“, warf der Angeklagte nun genervt ein. „Es gibt in Marquardt mehrere junge Leute, die in schwarzen Klamotten und mit Palästinensertuch durch die Gegend rennen. Ich war an diesem Abend bei einem Kumpel.“ Auf alle Fälle hatte Magnus M. gut getankt. Die Blutprobe, die dem wegen Sachbeschädigung, Widerstandes gegen Polizeibeamte, gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs Vorbelasteten kurz vor Mitternacht entnommen wurde, wies noch 1,47 Promille aus.
„Was hatten Sie mit den jungen Leuten auszufechten?“, fragte die Richterin den Zeugen. Der Busfahrer erboste sich darüber, dass sich die Truppe um den Angeklagten ständig an der Schule, die sich in unmittelbarer Nähe seines Hauses befindet, aufhalte und herum krakeele. Darüber beschwerte er sich bei ihnen.
„Es war eine üble Tat. Sie wird wahrscheinlich ungesühnt bleiben“, so die Richterin. (*Namen geändert.) Hoga
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