zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Augusta-Kapelle: Protest gegen Ausbau

Hüneke: Wohnung im ehemaligen Militärtribunal befremdlich / Dringlichkeits-Debatte im Bauausschuss

Stand:

Nauener Vorstadt - Der umstrittene Ausbau der Kapelle im Kaiserin-Augusta-Stift zur Eigentumswohnung soll im Bauausschuss am Dienstagabend behandelt werden. Dies werde sie mit Verweis auf besondere Dringlichkeit beantragen, teilte gestern die Stadtverordnete Saskia Hüneke (Bündnis 90/Die Grünen) mit. Nach PNN-Informationen soll in dieser Woche die denkmalrechtliche Erlaubnis für den Umbau in dem denkmalgeschützten Ensemble in der Straße Am Neuen Garten erteilt werden (PNN berichteten).

Die Kapelle wurde nach dem Zweiten Weltkrieg vom sowjetischen Geheimdienst MGB (dann KGB) genutzt. Dessen Militärtribunal verurteilte dort Häftlinge zum Tode oder zu langjähriger Lagerhaft in Sibirien. Der Richtertisch war im Altarraum aufgestellt. Die Opfervereinigung „Memorial“, der Architektur- und Geschichtsverein Architrav und der Förderverein Gedenk- und Begegnungsstätte Ehemaliges KGB-Gefängnis Leistikowstraße 1 – sie liegt fast gegenüber – hatten sich dafür eingesetzt, dass in der Kapelle ein Museum oder eine Ausstellung eingerichtet wird. Diesen Vorschlag nimmt der Bauherr, die Prinz von Preussen Grundbesitz AG, nun offenbar tatsächlich nicht auf. Für die Stadtverordnete Hüneke ist dies befremdlich – zumal sich die Immobiliengesellschaft in ihrem Namen auf das Haus Hohenzollern berufe und Gründerin des Stifts Kaiserin Augusta war. Sie ließ in dem Gebäude von 1902 bis 1945 die „Mädchen in Uniform“, Adels- und Bürgerstöchter, unterrichten und erziehen.

Wie Hüneke weiter mitteilte, habe ihr die Stadtverwaltung auf eine Kleine Anfrage hin Mitte Januar versichert, dass das Gesamtbauwerk Kaiserin-Augusta-Stift unter Denkmalschutz stehe. Daher habe sie auch nicht angenommen, dass die Kapelle eine besondere Unterschutzstellung brauche, wie dies nun der Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde, Andreas Kalesse, gegenüber den PNN gesagt hatte. „Hätten wir dies gewusst, hätten wir unmittelbar die Landesbehörde angerufen“, so Hüneke. Die Stadtverwaltung habe ihr Mitte Januar außerdem mitgeteilt, dass es keine Baugenehmigung und auch keine denkmalrechtliche Erlaubnis für den Umbau der Kapelle zur Wohnung gebe. Denkmalpflege und Bauaufsicht hätten dem Bauherren die Auflage gemacht, den alten Zustand wiederherzustellen. Stand Mitte Januar wurde die Kapelle auch noch nicht umgebaut – aber eine Treppenöffnung sei bereits im den Boden der Kapelle geschaffen worden.

Die Aussagen des Bauherren, die historischen Details der Kapelle bewahren zu wollen – dazu gehören die Raumstruktur, die Empore, Reste von Wandgestaltungen und auch das vom KGB angebrachte Leninmedaillon – nannte Hüneke „kaum glaubwürdig“. Dies solle nicht dazu führen, dass die Untere Denkmalschutzbehörde in dieser Woche eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteile. Genau darauf hatte die Behörde sich allerdings gegenüber den PNN berufen. Die Nutzung der Kapelle als Wohnung nannte Hüneke „makaber“. Die Prinz von Preußen Grundbesitz AG, die den Gebäudekomplex Am Neuen Garten 29-32 zur Wohnanlage mit 44 Eigentumswohnungen ausbaut, wollte sich bisher nicht zu dem Umbau äußern. Eine jüngste Anfrage blieb unbeantwortet. (mit E.Hoh)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })