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Landeshauptstadt: Auktionsteilnehmer im Internet abgezockt

Einschlägig Vorbestrafter schwieg zum Vorwurf und kam mit einer Geldstrafe milde davon

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Einschlägig Vorbestrafter schwieg zum Vorwurf und kam mit einer Geldstrafe milde davon Von Gabriele Hohenstein Die Preise für die angebotenen Geräte schienen günstig. Das Interesse der Teilnehmer, die PC oder Drucker über das Internet ersteigern wollten, war entsprechend hoch. Am Ende waren die meisten Auktionsteilnehmer ihr Geld los. Die Geschäftsidee des wegen Betruges und Unterschlagung vorbestraften Carsten L. (26) war lohnenswert. Das Konto des vermeintlichen PC-Versandhändlers wuchs von Monat zu Monat. Die Vorgehensweise des Studenten für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften war simpel. Über das Internet-Auktionshaus Ricardo. de (inzwischen aufgekauft), pries er diverse elektronische Geräte, die offenbar nur in seiner Phantasie existierten, zu moderaten Konditionen an. Jeder, der sich dafür interessierte, bekam von dem cleveren Geschäftsmann den Zuschlag und die Aufforderung, den Kaufpreis auf sein Konto bei der Berliner Volksbank zu überweisen. Auf die Ware warteten die Kunden allerdings vergebens. Wieviele Interessenten auf die Masche des Carsten L. hereinfielen, steht in den Sternen. Bei der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht schilderten zwei Geprellte ihre Erfahrungen mit dem Angeklagten, der sich zu den Vorwürfen nicht äußerte. Ein dritter Zeuge war cleverer. Er „parkte“ die Kaufsumme von 819 Euro für einen Computer auf einem Treuhandkonto, stornierte sie später, als ihm Böses schwante. Der Unternehmer Vincente V. (32) wollte am 15. November 2002 über das Online-Auktionshaus einen Farblaser-Drucker ersteigern, traf zufällig auf das Angebot von Carsten L. „Ich erhielt den Zuschlag, er ließ mir seine E-mail-Adresse, die Kontonummer und als Beweis seiner Seriosität die Gewerbeanmeldung für seinen Versandhandel zukommen“, berichtet der Italiener im Zeugenstand. Daraufhin habe er 439 Euro erstattet und sich in Geduld geübt. Als nichts geschah, habe er die Ware bei Carsten L. angemahnt. „Er teilte mir mit, er sei von einem Großhändler abhängig. Der Drucker würde demnächst kommen.“ Die selbe Masche verfing zunächst auch bei Christian H. (21). Der Student erhielt bei der Versteigerung am 18. November vorigen Jahres den Zuschlag für einen Laserdrucker. „Ich überwies den Kaufpreis von 439 Euro am nächsten Vormittag auf das Konto des Angeklagten“, so der Zeuge. Noch am selben Tag habe er eine Nachricht des Internet-Auktionshauses erhalten, in der vor den Praktiken von Carsten L. gewarnt wurde. Doch auch des Studiosus Geld ist futsch. Das überraschend milde Urteil gegen Carsten L.: 120 Tagessätzen zu je 30 Euro wegen zweifachen Betruges sowie wegen versuchten Betruges in einem Fall.

Gabriele Hohenstein

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