NEUES GESETZ: Aus drei wird eins
Das neue Kulturgutschutzgesetz soll drei bestehende zusammenfassen. Zum einen sollen durch geeignete Regeln die Einfuhr und der illegale Handel mit Antiken, insbesondere aus Kriegs- und Krisengebieten, unterbunden werden.
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Das neue Kulturgutschutzgesetz soll drei bestehende zusammenfassen. Zum einen sollen durch geeignete Regeln die Einfuhr und der illegale Handel mit Antiken, insbesondere aus Kriegs- und Krisengebieten, unterbunden werden. Zum anderen soll national wertvolles Kulturgut, das eine einzigartige, herausragende und identitätsstiftende Bedeutung für Deutschland hat, vor Abwanderung bewahrt werden. Darüber, welche Kunstwerke als national bedeutend eingestuft werden, entscheiden Sachverständigenkommissionen, die jedes Bundesland für sich einsetzt. Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten. PNN
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