Aus dem GERICHTSSAAL: Aus Frust Feuer gelegt
Drei Autos in Tiefgarage ausgebrannt / Haftstrafe
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Wie so oft trafen sich Dennis D.* (19) und Clemens C.* (20) am 15. Januar diesen Jahres mit Kumpels in der Tiefgarage Anni-von-Gottberg-Straße im Kirchsteigfeld. Der Ort war einigermaßen warm und – da die jungen Männer stets großen Durst verspürten – überaus praktisch. Unmittelbar darüber befindet sich nämlich ein Kaisers-Einkaufsmarkt. Der hatte an jenem Winterabend allerdings schon geschlossen. Deshalb wurde mehrmals Biernachschub von der nahe gelegenen Tankstelle geholt. Irgendwann kam die Polizei, erteilte den Schluckspechten einen Platzverweis. Dennis, Clemens und zwei weitere Potsdamer kamen dem allerdings nicht nach, wurden so richtig wütend. Aus Frust traten sie gegen in der Garage geparkte Autos, trampelten auf deren Dächern herum. Laut Staatsanwalt sollen Clemens C. und Dennis D. dann die Scheibe eines Ford Fiesta zerstört und den Fahrersitz angekokelt haben. Danach packte das Quartett in aller Seelenruhe seine Musikanlage zusammen. Clemens C. schoss noch ein Foto des inzwischen richtig brennenden Sitzes, bevor man gemeinsam den Tatort verließ. Hier wütete wenig später ein Feuer, das zwei weitere Pkws und die Deckenverkleidung der Tiefgarage erfasste. Schaden: Rund 324 000 Euro.
Dennis D. und Clemens C. saßen gestern wegen schwerer Brandstiftung auf der Anklagebank des Jugendschöffengerichts. Ersterem wirft die Staatsanwaltschaft zudem einen Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe in drei Fällen vor. Dennis D. befindet sich derzeit in Strafhaft, da eine im November 2005 gegen ihn verhängte Bewährungsstrafe wegen räuberischer Erpressung, Diebstahls und Sachbeschädigung widerrufen wurde.
„Ich hätte nicht gedacht, dass das so krass ausartet“, bekannte Clemens C. Sein ehemaliger Kumpel Dennis D. ergänzte: „Mein Kopf war total ausgeschaltet.“ Nach eigener Aussage tranken sie in der bewussten Nacht jeder mindestens 15 halbe Liter Bier, Dennis außerdem noch Wein. Der Brandursachen-Experte Manfred Tuwe (60) berichtete, die Betondecke hätte dem Feuer maximal 90 bis 120 Minuten standgehalten. Da die Garage nicht hermetisch abgeschlossen sei, konnte ständig Luft in den Raum strömen, die den Flammen genügend Sauerstoff bot, um sie anzufachen.
Das Gericht hielt den Angeklagten ihre Geständnisse zugute, ging wegen des genossenen Alkohols von verminderter Schuldfähigkeit aus. Es verurteilte Clemens C. zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Bewährungsversager Dennis D. muss für zwei Jahre ins Gefängnis. In seine Sanktion wurde das Urteil vom November 2005 einbezogen. (*Namen geändert.) Hoga
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