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Aus dem GERICHTSSAAL: Aus purer Lust an der Gewalt gehandelt Vorbestrafter muss nun

für fünf Jahre in Haft

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Aus dem GERICHTSSAALfür fünf Jahre in Haft Mit ihrem Urteilsspruch von fünf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe für Christian J. blieb die 3. Strafkammer des Landgerichts gestern sechs Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zugleich ordnete sie die Unterbringung des 23-jährigen Alkohol- und Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt an. In das Urteil wurde eine vierjährige Sanktion des Landgerichts Gera vom 11. Mai 2004 wegen Raubes einbezogen, die der Mann gegenwärtig in der JVA Hohenleuben (Thüringen) absitzt. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Raubes sowie räuberischer Erpressung musste sich Christian J. seit dem 21. April vor dem Potsdamer Landgericht verantworten. Zu der mehrtägigen Verhandlung wurde er stets in Handfesseln vorgeführt. Die Anklage warf ihm vor, am Abend des 16. Mai 2003 in der Babelsberger Straße aus einer Gruppe Rechtsgerichteter heraus einen alternativen Jugendlichen mit Fäusten geschlagen und in die Havel geschubst zu haben. Dort – so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft – traktierte er den körperlich Unterlegenen weiter, riß ihm die Halskette ab, forderte zwei Ringe, drückte sein Opfer schließlich eine Zeitlang mit dem Kopf unter Wasser, so dass es Todesängste ausstand. Erst die von einem Passanten zu Hilfe gerufene Polizei machte der Gewaltorgie – zur selben Zeit hatten sich zwei weitere Kahlgeschorene mit zwei augenscheinlich Linksorientierten in der Wolle – ein Ende. Christian J. wusste von dem Übergriff nicht mehr allzu viel. Kein Wunder. Die ihm wenig später entnommene Blutprobe wies 3,41 Promille auf. Das Gericht ging von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus, die für den Angreifer allerdings nicht strafmildernd zu Buche schlug. „Der Angeklagte wusste, dass er unter Alkoholeinfluss aggressiv reagiert. Wir sahen deshalb keinen Grund, von einem minder schweren Fall auszugehen“, so Kammervorsitzender Tiemann. Der Angeklagte hätte aus purer Lust an der Gewalt gehandelt und sein Opfer mindestens 15 Sekunden lang unter Wasser gedrückt, was im schlimmsten Fall seinen Tod hätte bedeuten können. Jedoch – so die Ansicht des Gerichts – habe Christian J. nicht aus einer verfestigten rechtsradikalen Gesinnung heraus gehandelt. „Er ist ein junger Mensch, der seinen Platz im Leben noch nicht richtig gefunden hat und eine Chance bekommen sollte“, führte der Vorsitzende aus. Wenn Christian J. zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßt hat, wird sich die angeordnete Alkohol- und Drogenentziehung anschließen. Nun liegt es an ihm zu zeigen, dass sein letztes Wort vom Bemühen um Ausbildung und Arbeit nicht nur eine Phrase war. Hoga

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