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ATLAS: Ausgesperrt

Peter Tiede über das Landgericht und die Medien

Stand:

Im Landgericht Potsdam ist gestern Recht gebrochen worden – Presserecht. „Die Freiheit der Presse unterliegt nur den Beschränkungen, die durch das Grundgesetz unmittelbar und in seinem Rahmen durch dieses Gesetz zugelassen sind. Sondermaßnahmen jeder Art, die diese Freiheit beeinträchtigen, sind verboten.“ So schön klar und einfach steht es im Brandenburgischen Pressegesetz. Doch Journalisten verschiedener Medien konnten – obwohl angemeldet und akkreditiert – gestern nicht am Prozess gegen die mutmaßlichen rechten Schläger teilnehmen, denen seit gestern vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes an zwei Linken der Prozess gemacht wird. MAZ, PNN und andere waren angemeldet, für einen der skandalös wenigen Presseplätze akkreditiert. Doch das Landgericht gewährte vielen Medien die freie Berichterstattung nicht, ließ im viel zu kleinen Saal die von Zuschauern besetzten Presseplätze nicht räumen. Die Journalisten konnten ihre Arbeit nicht machen, den Verhandlungssaal nicht betreten. Nicht zum ersten mal. Dabei ist die Presse dazu da und verpflichtet, sich selbst ein Bild zu machen und dieses denen, die nicht dabei sein konnten, zu berichten.

„Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen und demokratischen Staates.“ Das Landgericht, Teil der öffentlichen Gewalt, hat die Presse gestern lieber gelenkt als für ein so brisantes, überregional beachtetes Verfahren angemessene Bedingungen zu schaffen.

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