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Landeshauptstadt: Ausländeramt: Einstiger Vize verurteilt Mögliche Unterschlagung aber nicht verhandelt

Der einstige stellvertretende Abteilungsleiter der Potsdamer Ausländerbehörde, Michael E. ist gestern schuldig gesprochen worden, in zwei Fällen gegen das Ausländerrecht verstoßen zu haben.

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Der einstige stellvertretende Abteilungsleiter der Potsdamer Ausländerbehörde, Michael E. ist gestern schuldig gesprochen worden, in zwei Fällen gegen das Ausländerrecht verstoßen zu haben. Der einstige Stadtverwaltungsmitarbeiter wurde mit 40 Tagessätzen zu je zehn Euro bestraft. E. hatte die Verstöße in zwei Fällen gestanden. Die Vorwürfe, er habe außerdem 60 Euro Verwaltungsgebühr für sich behalten wollen sowie in einem dritten Fall gegen das Ausländerrecht verstoßen, wurden nicht behandelt.

E. gestand, Aufenthaltsgenehmigungen an zwei Ausländer ohne eindeutige Staatsbürgerschaft erteilt zu haben. Ohne gültige Papiere können aber keine Aufenthaltsgenehmigungen gegeben werden. Einer der beiden Ausländer sei zudem wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Unterschlagung sowie Fahren unter Alkohol mehrfach vorbestraft gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Im zweiten Fall hatte der Ausländer nachweislich sogenannte Alias-Personalien, also falsche Namen, benutzt.

Der Verteidiger von Michael E., Rechtsanwalt Alexander Heinrich kritisierte das Urteil als „faulen Kompromiss, den mein Mandant ohne meine Hilfe eingegangen ist“. E. sei Heinrich zufolge „angedroht worden, alle vier Anklagepunkte neu aufzurollen, wenn er nicht die zwei Taten gesteht“. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verurteilte akzeptierten das Urteil. Der Richter am Amtsgericht, Francois Eckhardt, erklärte, der Tagessatz sei der niedrigste, sogenannte frühere Sozialhilfesatz. Man habe damit auf E.’s schlechte Finanzsituation reagiert. Er könnte sogar wieder im Öffentlichen Dienst arbeiten, bestätigte Richter Eckhardt, da das Urteil unter einem Jahr Freiheitsstrafe liege. Der einstige Vize-Ausländeramtsleiter muss sich seit zwei Jahren vor der Justiz verantworten. So ermittelte die Korruption-Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Neuruppin gegen ihn. Ein Bestechlichkeitsvorwurf in 35 Fällen konnte ihm nicht nachgewiesen werden.KG

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