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Landeshauptstadt: Auslosung bei Grundstücksverkauf war rechtens Stadtkontor gewinnt vorm Oberlandesgericht beim Streit um Grundstücksverkauf in Babelsberg-Nord

Babelsberg - Richterliche Rückendeckung für die Entwicklungsarbeit des Babelsberger Sanierungsträgers Stadtkontor: Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat einen juristisch angefochtenen Grundstücksverkauf durch die Stadtkontor GmbH im Sanierungsgebiet Babelsberg-Nord mit Urteil vom 24. April diesen Jahres bestätigt.

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Babelsberg - Richterliche Rückendeckung für die Entwicklungsarbeit des Babelsberger Sanierungsträgers Stadtkontor: Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat einen juristisch angefochtenen Grundstücksverkauf durch die Stadtkontor GmbH im Sanierungsgebiet Babelsberg-Nord mit Urteil vom 24. April diesen Jahres bestätigt. Somit steht fest: „Nicht berücksichtigte Kaufinteressenten können den Verkauf eines Grundstücks der öffentlichen Hand im Sanierungsgebiet nicht verhindern“, wie das Oberlandesgericht in einer Mitteilung vom Dienstag erklärte. „Es ist von nun an schwer, solche Grundstücksverkäufe anzugreifen. Das geht aus dem Urteil hervor“, erklärte Martina Schwonke, Sprecherin des Oberlandesgerichtes, auf PNN-Nachfrage. Rainer Baatz, Geschäftsführer der Stadtkontor Gesellschaft für behutsame Stadtentwicklung, äußerte sich gegenüber den PNN zufrieden mit dem Urteil. Er sei froh, dass das von Stadtkontor angewendete Prinzip, bei Grundstücks-Ausschreibungen eingereichte Sanierungskonzepte zu gewichten, nicht infrage gestellt wird.

Im Auftrag der Stadt Potsdam hatte die Stadtkontor GmbH im Juni 2010 ein Grundstück im Sanierungsgebiet zu einem festen Preis ausgeschrieben. Die Bieter sollten ein Konzept zur Sanierung und Neubebauung für das Grundstück vorlegen. Nach einer Vorauswahl von fünf als gleichwertig erachteten Angeboten führte die Stadt Potsdam im September 2011 eine Auslosung unter den fünf besten Bietern durch. Der Bieter, der das nach einer ersten Sichtung am höchsten bewertete Konzept eingereicht hatte, aber bei dem Losverfahren nicht zum Zuge kam, beantragte zunächst eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Potsdam. Nach Auskunft des Oberlandesgerichtes versuchte er damit, das Ausschreibungsverfahren zu stoppen und den Abschluss eines Kaufvertrages mit anderen Kaufinteressenten zu verhindern. Das Landgericht lehnte ab, der Bieter beschwerte sich, worauf am 30. März 2012 am Oberlandesgericht eine mündliche Verhandlung stattfand. Das Gericht befand in seinem Urteil, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge geltende Recht kann nicht auf solche Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand übertragen werden, die mit städtebaulichen Zielen verbunden sind. Zwar könne „ein willkürliches Abweichen von selbst aufgestellten Regeln für die Ermittlung des am besten geeigneten Angebots“ zu einem Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch führen, so das Oberlandesgericht in seiner Mitteilung. Die Wertung der Angebote durch die Stadt Potsdam und dem Sanierungsträger Stadtkontor sei jedoch „nicht willkürlich“. Gerichtssprecherin Schwonke sagte: „Willkür hat man hier nicht festgestellt, im Gegenteil, es gab gute Gründe, das so zu machen.“

Stadtkontor-Chef Baatz sagte, die Stadtkontor GmbH habe schon über 30 Grundstücke im Sanierungsgebiet Babelsberg verkauft und mit deren Verkauf auch Sanierungsziele verbunden. Es sei das erste Mal, dass ein unterlegener Bieter geklagt habe.

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