Landeshauptstadt: AUSNAHMEN VON DER REGEL
Für jede Regel gibt es Ausnahmen, das gilt auch für die Gurtpflicht. Davon ausgenommen sind zum Beispiel Zusteller von Briefen und Zeitungen.
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Für jede Regel gibt es Ausnahmen, das gilt auch für die Gurtpflicht. Davon ausgenommen sind zum Beispiel Zusteller von Briefen und Zeitungen. Ebenfalls muss man laut Straßenverkehrsordnung keinen Gurt tragen, wenn man rückwärts fährt oder sich mit dem Auto noch auf einem Parkplatz befindet. Wichtig für Familien: Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm muss der Fahrer darauf achten, dass seine Kinder angeschnallt sind und dies während der ganzen Fahrt auch bleiben. Verstöße kosten 30 Euro. Eine gesetzliche Helmpflicht besteht zum Beispiel für Mofas und Motorräder, Verstöße kosten 15 Euro. Eindeutig ist die Nutzung von Handys im Gesetz geregelt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.“ Das Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Zudem kann man eine Freisprecheinrichtung nutzen. Wer dagegen verstößt, muss mit 60 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.HK
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