Landeshauptstadt: AUSZÜGE AUS EINEM PRÜFBERICHT DES STÄDTISCHEN RECHNUNGSPRÜFUNGSAMTS
Das Papier des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) datiert vom 19.01.
Stand:
Das Papier des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) datiert vom 19.01.2001 und ist ausdrücklich auch an den Oberbürgermeister der Stadt Potsdam, den heutigen Ministerpräsidenten des Landes, Matthias Platzeck (SPD), adressiert. Er hätte also Kenntnis von den Rügen haben müssen. Auszüge:
Merkwürdige Wertermittlung?
„Der Verzicht auf eine Ortsbesichtigung...dürfte aber zur Bestimmung des tatsächlichen Verkehrswertes nicht ausreichen. (...) Auch dies ist ein Hinweis dafür, dass die Verkehrswerte (besonders in den nicht besichtigten Objekten und unter Zeitdruck ermittelt) von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen können.“
Unter Preis?
„Zum Zeitpunkt der Prüfung lag ein AR-Beschluss (AR=Aufsichtsrat – Anmerkung der Redaktion) vor, dass 3 von der Stadt gekaufte Grundstücke zu einem höheren Preis zu verkaufen sind als die Gesellschaft an die Stadt zu entrichten hatte. Dieser Vorgang lässt erkennen, dass der GEWOBA möglicherweise Grundstücke unter dem tatsächlichen (...) erzielbaren Wert überlassen wurden. Dies ist dem Grunde nach unschädlich, soweit und solange die Liegenschaften in städtischen Vermögen (bei der GEWOBA) verbleiben.“
Die falschen Grundstücke?
„Die Verkaufsliste enthält (...) jedoch nicht nur ausschließlich Wohngrundstücke wie im StVV- Beschluss (StVV=Stadtverordnetenversammlung; A.d.R.) festgelegt, sondern überwiegend eine Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe, nur Gewerbeeinheiten, unbebaute Grundstücke, Gärten, Garagen sowie mindestens ein mit Erbbaurecht belastetes Grundstück. Somit wird hier dem StVV- Beschluss nicht gefolgt. Die Verwaltung teilte uns hierzu mit, dass der Begründungstext eines StVV-Beschlusses für sie nicht verbindlich sei. Diese Auffassung wird vom RPA nicht geteilt.“
Aufsichtslos?
„Zur Finanzierung des Kaufpreises (...) wurden 2 Darlehen aufgenommen. Gemäß StVV-Beschluss DS 99/01040 wurde die GEWOBA aufgefordert, im 1. Quartal 2000 gegenüber dem Aufsichtsrat und Gesellschafter die konkrete Konzeption (...) nebst Finanzierung vorzulegen. Weiterhin war das Konzept durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer (...) zu prüfen. Die Erfüllung dieser Forderung und damit der Kontrollpflichten durch Aufsichtsrat und Gesellschafter (die Stadt; A.d.R.) wurde nicht bestätigt.“
Die Quintessenz der Prüfer:
„Die Verkäufe dokumentieren, dass der GEWOBA Grundstücke unter ihrem vollen (auf dem Markt erzielbaren) Wert überlassen wurden, ohne dass sie für den sozialen Wohnungsbau (Unternehmenszweck der GEWOBA; A.d.R.) bestimmt waren. Insofern liegt ein Grundstückshandel vor, der nicht mehr als Annex und zum Kerngeschäft der GEWOBA gehörig angesehen werden kann. Diesbezügliche Bedenken hat das RPA bereits in seinem Schlussbericht 1999 geäußert.“ pet
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