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Aus dem GERICHTSSAAL: Auto als Waffe eingesetzt?

Tathergang ließ sich nicht mehr zweifelsfrei aufklären / 1500 Euro Geldbuße

Stand:

1000 Euro bekommt Hagen H.* vom Angeklagten Dietmar D.* (51) als Entschädigung für seine gebrochene Rippe sowie die Prellungen an Armen und Beinen. 500 Euro erhält die Staatskasse, beschloss Amtsrichter Thomas Lange gestern nach mehrstündiger Verhandlung. Hat der Potsdamer die Geldbuße gezahlt, wird die Akte endgültig zugeklappt. Damit kam Dietmar D. glimpflich davon. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn, sein Auto als Waffe eingesetzt, Hagen H. am 15. August 2007 damit absichtlich angefahren und nicht unerheblich verletzt zu haben. „Man könnte noch andere Zeugen hören. Ob der Sachverhalt damit weiter erhellt wird, steht in den Sternen“, überlegte der Vorsitzende laut. „Außerdem wird es bloß teurer.“

Ausgangspunkt der Aktion war die Kündigung des Disponenten Hagen H. durch seinen damaligen Speditions-Vorgesetzten Dietmar D. „Die war unwirksam, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde“, berichtete Hagen H. (39) im Zeugenstand. Sein Anwalt habe ihm deshalb geraten, einfach weiter zur Arbeit zu gehen. Dies habe Dietmar D. erbost. Er habe ihm ein Hausverbot für das Firmengelände in der Michendorfer Chaussee ausgesprochen, sich allerdings geweigert, dies schriftlich niederzulegen. Um in dem schwebenden Arbeitsrechtsstreit auf der sicheren Seite zu sein, habe er sich einen Zeugen suchen wollen, der die Maßnahme bestätigen könne, so das spätere Opfer. „Ich stand draußen und telefonierte. Auf einmal kam ein Jeep ungebremst auf mich zu. Ich wollte zur Seite springen, aber er hat mich frontal erfasst“, schilderte Hagen H. die Situation. Reflexartig habe er sich mit den Händen auf der Motorhaube abgestützt, sei aber abgeprallt, habe dabei einen Spiegel abgerissen. „Dass Dietmar D. in dem Auto saß, habe ich erst gesehen, als er raussprang und mir zurief, ich solle mich verpissen.“

Der Angeklagte zeichnete ein etwas anderes Bild des Geschehens. So hätte ihm Hagen H. bereits am Vortag angedroht, er werde schon sehen, was er von der Kündigung habe, sich am Tattag dann unbefugt in den Räumlichkeiten aufgehalten. „Ich habe ihm ein Hausverbot erteilt. Er hätte das auch schriftlich bekommen“, versicherte Dietmar D. Endlich draußen, habe Hagen H. ihn weiter provoziert, sich dann hinter seinen Jeep gestellt, um ihn am Wegfahren zu hindern. „Ich habe mich vorsichtig an ihm vorbeimanövriert, bin dann Schrittgeschwindigkeit gefahren. Auf einmal sprang mir Hagen H. vor das Auto. Dann brach er den Spiegel der Beifahrertür ab.“ Ein vom Angeklagten benannter Augenzeuge berichtete, er habe den später Verletzten von seinem Fenster aus um den Jeep herumspringen sehen. „Dagegen sprechen die von der Polizei fotografierten Handabdrücke auf der Motorhaube des Fahrzeugs des Angeklagten“, stellte Richter Lange klar.

(*Namen geändert.) Hoga

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