Aus dem GERICHTSSAAL: Autodiebstahl vorgetäuscht
Angeklagter: Ich hatte Angst um den Führerschein
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Aus dem GERICHTSSAALAngeklagter: Ich hatte Angst um den Führerschein Der Platz auf der Anklagebank ist Gideon G.* (23) sichtlich peinlich. Noch einmal – so viel scheint sicher – will der Fachhochschüler hier nicht sitzen. Ein Glas zu viel brachte den des Trinkens von Hochprozentigem völlig Ungeübten wegen Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht sowie Vortäuschens einer Straftat vor Gericht. Begonnen hatte alles bei einem lustigen Treffen mit Freunden im Klub. Gideon wollte kein Spielverderber sein, leerte am 29. Januar 2004 einige Gläser Bier, Tequila und Wodka. Als der neue Tag zwei Stunden alt war, setzte er sich ans Steuer seines Citroen, um den Heimweg anzutreten. In der Maulbeerallee kam der Potsdamer in Höhe des Botanischen Gartens von der Straße ab, prallte gegen einen Schutzzaun der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Anstatt den Unfall zu melden, die Konsequenzen seiner Alkoholfahrt heldenhaft in Kauf zu nehmen, gab Gideon Fersengeld. Wenig später rief er bei der Polizei an und behauptete, Unbekannte hätten seinen Citroen vor dem Klub gestohlen. In dessen Innerem harrte er dann der Dinge, die nun kommen würden. Als die Ordnungshüter erschienen, musste der vermeintliche Unglücksrabe erst einmal ins Röhrchen pusten. Ergebnis: 0,6 Promille. Die Gideon G. wenig später entnommene Blutprobe bestätigte das Ergebnis. Wäre er mit diesem Wert von den Beamten gestoppt worden, hätte sich der junge Mann lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit vor dem Gesetz verantworten müssen. Dass er den Unfallort fluchtartig verließ, die Mär von dem geklauten Fahrzeug zum Besten gab, rief den Strafrichter auf den Plan. „Das Auto hatte sich total in dem Zaun verhakt. Ich bin in Panik geraten, ich wusste ja, dass ich nicht nüchtern bin“, berichtet Gideon G. Hätte er sich in diesem Zustand der Polizei präsentiert, wäre der Führerschein futsch gewesen. Um mit heiler Haut aus der Situation herauszukommen, habe er sich den Diebstahl ausgedacht. „Das war Blödsinn“, weiß der Fachhochschüler jetzt. „Mein Mandant hat ein gerüttelt Maß Lehren aus seiner Tat gezogen“, betont Rechtsanwalt Detlef Claus, plädiert allerdings auf „einen spürbaren Geldentzug“. Das Urteil: 150 Euro Geldbuße wegen der Alkoholtour, 900 Euro Strafe wegen der zwei anderen Taten, ein Monat Fahrverbot. (*Name geändert.) Hoga
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