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HINTERGRUND: Autos dürfen nicht überholen

Fahrradstraßen können in Deutschland nach einer Änderung des Straßenverkehrsordnung seit 1997 eingerichtet werden. Höchstgeschwindigkeit auf einer Fahrradstraße ist generell 30 Kilometer pro Stunde.

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Fahrradstraßen können in Deutschland nach einer Änderung des Straßenverkehrsordnung seit 1997 eingerichtet werden. Höchstgeschwindigkeit auf einer Fahrradstraße ist generell 30 Kilometer pro Stunde. Radfahrer haben hier als „dominierende Verkehrsteilnehmer“ grundsätzlich Vorrang und dürfen ausdrücklich nebeneinander fahren, auch in Gruppen. Kraftfahrzeuge dürfen die Straße Am Babelsberger Park nur als Anlieger langsam befahren und müssen besondere Rücksicht auf die Radler nehmen. Dies bedeutet auch, dass Autos einen Radfahrer nicht überholen dürfen. Da die Regeln noch nicht allen bekannt seien, bittet die Stadtverwaltung um erhöhte Aufmerksamkeit. mar

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