Aus dem GERICHTSSAAL: Babelsberger Bekannten mit Messer angegriffen, Polizisten geohrfeigt ...
Fünf Monate auf Bewährung wegen Hausfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Beamte
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Aus dem GERICHTSSAALFünf Monate auf Bewährung wegen Hausfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Beamte „Ich bin lesbisch und Alkoholikerin“, verkündet Marie M.* (50) zu Prozessbeginn. Dann kullern die Tränen. Bald hat sie sich wieder im Griff, fällt der Staatsanwältin beim Verlesen der Anklage ins Wort, schüttelt vehement den Kopf, stimmt auch mal zu. „Kann sein, dass ich den Polizisten geohrfeigt habe. Der wollte mich in eine enge Zelle sperren. Da drehe ich durch“, räumt die Arbeitslose ein. Den Rest der Vorwürfe, die sie auf die Anklagebank brachten, habe sich „dieser Spinner“ ausgedacht. „Der Spinner“ heißt Fritz F.*, ist 52 Jahre alt und mit Anna*, der früheren Lebensgefährtin von Marie M., liiert. „Allerdings unglücklich. Sie kommt alle 14 Tage zu mir, um sich auszuheulen“, verrät die Frau. Am 23. März 2004 habe allerdings sie an der Babelsberger Wohnungstür des Paares geklopft. „Ich wollte meinen Schlüssel von Anna holen.“ Dann driften die Aussagen auseinander. Fritz F. berichtet, die Angeklagte sei in seine Bleibe gestürmt, habe ein Butterflymesser aus der Tasche gezogen und auf ihn eingestochen. Es sei ihm gelungen, der Rasenden die Waffe zu entwinden und die Polizei zu rufen. Marie M. beteuert, von Fritz F. in den Flur gezogen und beschimpft worden zu sein. „Dann hatte ich plötzlich das Teil in der Hand. Ich wollte ihn aber nicht erstechen“ Amtsrichter Francois Eckardt unterbricht den Redefluss der Angeklagten: „Wo hatten Sie das Messer eigentlich her?“ Das habe sie auf dem Hinweg gefunden, äußert die Empfängerin von Sozialhilfe und quetscht erneut ein paar Tränen hervor. Schluchzend entschuldigt sie sich dann bei dem Polizisten, der die mit 2,15 Promille ordentlich Betrunkene in den Gewahrsam verfrachten wollte, dafür zwei Schläge ins Gesicht kassierte. „Entschuldigung angenommen“, meint dieser trocken. „Wir sind ja einiges gewöhnt. Nur verhauen lassen wir uns nicht so gerne.“ Vor fünf Jahren ging Marie M. schon einmal mit einem Messer auf einen Menschen los, stach ihm die Klinge in den Oberarm. Damals hatte sie über drei Promille intus, das Gericht erkannte auf Schuldunfähigkeit. So glimpflich kommt sie diesmal nicht wieder davon. Der Vorsitzende verurteilt Marie M. wegen Hausfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. Außerdem erhält sie einen Bewährungshelfer. „Der geht mir dann jeden Tag auf den Keks, oder was?“, schimpft sie. „Ich brauche keinen Aufpasser.“ (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga
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