zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Bald Urteil im „Knipser“-Streit Bundesgerichtshof entscheidet am 17. Dezember

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob Fotos deutscher Kulturgüter wie Schlossanlagen ohne Weiteres ins Internet gestellt und dort vermarktet werden dürfen. Der BGH verhandelte am Freitag in Karlsruhe über eine Unterlassungsklage der in Potsdam ansässigen Schlösserstiftung gegen die Internetplattform Fotofinder GmbH, die entsprechende Fotos ohne Genehmigung der Stiftung anbietet.

Stand:

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob Fotos deutscher Kulturgüter wie Schlossanlagen ohne Weiteres ins Internet gestellt und dort vermarktet werden dürfen. Der BGH verhandelte am Freitag in Karlsruhe über eine Unterlassungsklage der in Potsdam ansässigen Schlösserstiftung gegen die Internetplattform Fotofinder GmbH, die entsprechende Fotos ohne Genehmigung der Stiftung anbietet. Das Urteil wird am 17. Dezember verkündet.

Die Stiftung verwaltet historische Bauten und Gartenanlagen, vor allem in Potsdam und Berlin. Die Fotofinder GmbH betreibt eine kostenpflichtige Internetplattform für Fotografen – auch Fotos von Kulturgütern, die die Stiftung verwaltet, sind dort zu finden. Die Stiftung verlangt nun von der Fotofinder GmbH, künftig keine Fotos der verwalteten Kulturgüter auf dem Portal bereitzustellen, soweit diese nicht von öffentlichen Plätzen außerhalb der verwalteten Anlagen oder zu privaten Zwecken gemacht wurden. Außerdem soll der BGH feststellen, dass die Fotofinder GmbH Schadenersatz zahlen muss.

In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg die Klage im sogenannten „Knipser“-Streit abgewiesen. Das Eigentumsrecht beschränke sich auf den Schutz der „Sachsubstanz“ und deren Verwertung. Die Ablichtung und auch die Verwertung der Fotos stelle keinen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. dapd

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })