Landeshauptstadt: Bald Zäune am See?
Uferanwohner klagen gegen Veränderungssperre
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Uferanwohner klagen gegen Veränderungssperre Babelsberg – Anwalt Christoph Partsch geht davon aus, dass die von der Stadt Potsdam verhängte Veränderungssperre für den Uferbereich am Griebnitzsee zurückgenommen werden muss. Partsch vertritt drei Eigentümer, deren Grundstücke bis an das Seeufer reichen und die jetzt Klage gegen die Sperre eingereicht haben. Wie Partsch gestern sagte, habe das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) „sehr schnell“ reagiert und bereits die Akten von der Stadt angefordert. Partsch sieht gute Chancen für einen Erfolg vor Gericht. Wie er den PNN sagte, sei eine solche Sperre ein Eingriff in den Grundrechtsschutz am Eigentum.Veränderungssperren seien nur dann zulässig, wenn sie zum Beispiel konkret im engen Zusammenhang mit einem gültigen Bebauungsplan stünden. In dem Beschluss der Stadtverordneten über die Veränderungssperre finde sich lediglich der Hinweis auf einen B-Plan von Februar 1990 mit der Zielstellung, auf dem Ufergelände einen Erholungspark zu gestalten. Dieser Beschluss sei nie wirksam geworden und keine Rechtfertigung, „14 Jahre später so massiv ins Eigentum meiner Mandanten einzugreifen“, sagte Partsch. Zudem habe das Bundesverwaltungsgericht 2003 klar gestellt, dass dieser B-Plan-Beschluss nichtig gewesen sei, da das Gelände nie im Besitz der Stadt war. Wenn also die Stadt zu keiner Zeit ein Zugriffsrecht auf das Gelände hatte, dann hätte auch keine Veränderungssperre verhängt werden dürfen, argumentiert Partsch. Der Berliner Anwalt hat schon einmal Uferanwohner vor Gericht vertreten. Am 2. Dezember wollten Anwohner der Stadt künftig untersagen, Sperren auf ihren Grundstücken zu beseitigen – eine Reaktion auf das Vorgehen der Verwaltung, die am 30. September Zäune, mit denen der seit 1990 öffentlich genutzte Uferweg abgesperrt worden war, wegreißen ließ. Das Gericht wies die Anträge zurück, u. a. mit der Begründung, dass die geltende Veränderungssperre die Errichtung von Zäunen oder Veränderungen am Zustand des Uferwegs nicht gestatte. Zugleich hatte Richter Steiner in seinem mündlichen Urteil bereits angedeutet, dass die Verhängung der Veränderungssperre „möglicherweise nicht rechtmäßig“ war. Folgt das Oberverwaltungsgericht der Klage der Anwohner, seien danach „alle Maßnahmen zur Veränderung“ möglich, sagte der Anwalt. So könnten „der Weg verlegt und auch Zäune errichtet werden“, so Partsch. Ob die Anwohner von diesem Recht auch Gebrauch machen, ist allerdings offen. Derzeit gilt noch ein Angebot der Initiative „Historischer Uferweg Griebnitzsee“, in der Grundstücksbesitzer und Anwohner vereint sind, die die ehemaligen Mauergrundstücke erwerben wollen. Sie wollen den Uferweg an die Stadt verkaufen, um dessen öffentliche Nutzung abzusichern. Im Gegenzug hoffen die Anwohner auf Baurecht für die Errichtung von Bootshäusern sowie Bootsstegen. Die Stadt besteht jedoch auf einem Vorkaufsrecht für das gesamte Ufergelände – um den 1990 geplanten Erholungspark zu errichten. Sollte die Veränderungssperre fallen, würden diese Pläne einen herben Rückschlag erleiden und die Verhandlungsposition der Anwohner stärken. M. Erbach
M. Erbach
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