Aus dem GERICHTSSAAL: Bargeldlosen Einkauf wörtlich genommen
Aus dem GERICHTSSAAL Erst schiebt Sarah S. (21, Name geändert) alle Schuld auf ihren Freund.
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Aus dem GERICHTSSAAL Erst schiebt Sarah S. (21, Name geändert) alle Schuld auf ihren Freund. Der habe ohne ihr Wissen ihr Konto geplündert. Vertrauensselig habe sie ihm EC-Karte und Geheimnummer verraten und sei bald böse auf die Nase gefallen. Amtsrichterin Judith Janik guckt skeptisch, fragt dann eindringlich: „War es nicht vielmehr so, dass Sie kaum Geld auf Ihrem Konto, dafür aber viele Wünsche hatten?“ Die zukünftige Kauffrau geht in sich, nickt. „Ich habe damals viel Mist gebaut. Wenn ich könnte, würde ich das alles rückgängig machen“, räumt Sarah S. kleinlaut ein. „Eigentlich müsste ich mich selbst ohrfeigen.“ Zwischen dem 23. und 27. Oktober 2003 stattete die wegen Betruges Angeklagte zwei Potsdamer McPaper-Filialen vier Besuche ab, packte Dekorations- und Schreibmaterial im Gesamtwert von rund 280 Euro in den Einkaufskorb. An der Kasse zückte Sarah ihre EC-Karte, wohl wissend, dass ihr Konto nicht gedeckt war. Für eine ähnlich bargeldlose Einkaufstour erhielt die Auszubildende kürzlich einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 450 Euro. Ihr wurde vorgeworfen, im Vorjahr ein Werderaner Textilgeschäft in insgesamt sechs Fällen um 150 Euro geprellt zu haben. „Ich will ja alles wieder gutmachen“, meint Sarah S. zerknirscht. „Wenn ich nur nicht ins Gefängnis muss.“ So schlimm werde es nicht kommen, beruhigt sie die Vorsitzende. Allerdings sei es nicht damit getan, mit den von ihr Betrogenen Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen und dann zu hoffen, die Verhandlung vor dem Strafgericht werde sich erübrigen. „Die Geschäftsleute klagen ihren Schaden sowieso zivilrechtlich bei Ihnen ein. Bei uns werden Sie heute wegen Betruges verurteilt“, erläutert die Richterin. Dessen Strafrahmen läge zwischen Geld- und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. In Sarahs Fall sei eine finanzielle Sanktion von 80 Tagessätzen zu je 10 Euro, in die der bereits verhängte Strafbefehl einbezogen werde, ausreichend. Die könne sie notfalls auch abarbeiten. Hoga
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