zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Battis-Bericht: Die Andere klagt auf Akteneinsicht

Stadt verweigert „Erstfassung“: „Entwurf“ ist „nicht autorisiert“ / Anwalt: Fraktion hat Kontrollrecht

Stand:

Weil die Stadt Potsdam ihr die Einsicht in die „Erstfassung“ des Battis-Berichtes verweigert, hat die Stadtfraktion Die Andere gegen Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Das Gericht soll feststellen, dass die Verweigerung der Akteneinsicht rechtswidrig war, erklärte gestern der von der Fraktion Die Andere beauftragte Rechtsanwalt Felix Isensee. Ebenso will die Fraktion feststellen lassen, dass die Weigerung der Stadt, ihr anlässlich einer erfolgten Akteneinsicht am 19. Juni 2007 Kopien anzufertigen und aushändigen zu lassen, rechtswidrig war.

Stadtsprecherin Regina Thielemann bestätigte gestern den PNN den Wunsch der Fraktion, das von ihr als „Erstfassung“ bezeichnete Dokument aus der Feder des Baurechtlers Ulrich Battis einsehen zu wollen. Battis hatte im Auftrag des Oberbürgermeisters die Denkmalschutz- und die Bauverwaltung der Stadt einer internen Prüfung unterzogen. Anlass war eine öffentliche Kritik des Fernsehmoderators Günther Jauch an diesen Verwaltungsbereichen. Sprecherin Thielemann zufolge handele es sich bei der „Erstfassung“ lediglich um einen „Entwurf“, um „ein Arbeitspapier“, das Battis wieder „zurückgezogen“ habe und das „nicht autorisiert“ sei.

Wenn die Stadt die Herausgabe der ersten Fassung des Battis-Berichtes verweigert, „fragt man sich schon, was drin steht“, so Rechtsanwalt Isensee gegenüber den PNN. Und weiter: „Irgendetwas Interessantes, das die Öffentlichkeit angeht, soll wohl nicht publik werden.“ In der von Isensee verfassten Klageschrift heißt es: „Es ist davon auszugehen, dass der Battis-Bericht Informationen enthält, der den Bereich Stadtentwicklung und Bauen und damit die Verwaltung betrifft, die den Kontrollrechten einer Fraktion unterliegen.“ Die Kontrolle der Verwaltung zähle zu den wesentlichen Aufgaben einer Volksvertretung. Isensee geht ferner auf das Argument ein, es handele sich nur um einen „Entwurf“: Da der erste Battis-Bericht der Verwaltung ausgehändigt wurde, habe er deren Arbeit beeinflussen können und unterliege daher dem Kontrollrecht der Fraktionen.

Eine bereits angekündigte Klage der Fraktion Die Andere gegen die Stadt und den Sanierungsträger Potsdam wegen der Beantragung von Fördermitteln für die neue Trambrücke werde gegenwärtig noch geprüft, erklärte gestern Wolfram Meyerhöfer (Die Andere). gb

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })