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Aus dem GERICHTSSAAL: Bauherr ohne Barschaft

Strafbefehl wegen Betrugs doch noch akzeptiert

Stand:

Als Norman N.* (35) ein Strafbefehl über 750 Euro wegen Betrugs ins Haus flatterte, verstand er die Welt nicht mehr. Der Mann mit der Türsteherfigur legte umgehend Einspruch ein. Obwohl knapp bei Kasse, baut er mit seiner Lebensgefährtin ein Haus. Dieses benötigte eine Abwassersammelgrube. Norman N. ließ sie im August 2008 von einer Firma für insgesamt 1874 Euro installieren. Die Rechnung bezahlte er allerdings nicht. Da der Potsdamer bereits im Februar 2007 die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögenslosigkeit ablegte, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, er habe das Unternehmen „wissentlich über seine Zahlungsfähigkeit getäuscht“.

Der seiner Meinung nach zu Unrecht verhängte Strafbefehl habe seine Zukunft vernichtet, grollt Norman N. während der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Als Facharbeiter für Veranstaltungstechnik habe er in diversen Ministerien des Landes, ja sogar im Bundestag gearbeitet. Ein solcher Job setze einen einwandfreien Leumund voraus. Nachdem sein Arbeitgeber von den Vorwürfen erfuhr, habe er ihm sofort gekündigt.

Die Richterin schaut in das Vorstrafenregister des Angeklagten, fragt dann verwundert: „Wie ist es Ihnen gelungen, fünf Eintragungen wegen Diebstahls zu verschweigen?“ Dazu möchte sich Norman N. nicht äußern. Er mag ein Langfinger gewesen sein, ein Betrüger ist er keinesfalls, stellt der Arbeitslose klar. „Meine Partnerin hat das Grundstück gekauft. Sie hat Geld. Außerdem hat mir meine Oma eine größere Summe für den Hausbau überwiesen. Es ist also nicht so, dass ich zahlungsunfähig war“, trumpft der Angeklagte auf. Die Vorsitzende hält dagegen: „Es gibt bei Ihnen so viele offene Forderungen. Die Gläubiger stehen Schlange. Das Geld der Oma reichte doch vorne und hinten nicht.“ Norman N. stöhnt, gibt sich plötzlich reumütig. „Wenn Geld da war, ist es in den Hausbau geflossen. „Ich bin nicht der Mensch, der regelmäßig seine Kontoauszüge kontrolliert“, räumt er ein. So habe er irgendwann den Überblick über die noch offenen Rechnungen verloren. „Ich wollte das Geld wirklich bezahlen“, beteuert er. Inzwischen sei die Verbindlichkeit – bis auf einen Rest von 500 Euro – aber beglichen.

500 Euro Außenstände seien für einen kleinen Betrieb schon eine Größe, befindet die Amtsrichterin. „Ich rate Ihnen dringend, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Schließlich haben Sie die Bezahlung der Rechnung schleifen lassen. Billiger wird es bei einer Verurteilung keinesfalls.“ Norman N. überlegt einen Augenblick, stimmt dann zähneknirschend zu. „Das Geld für die Strafe werde ich mir borgen müssen“, erklärt er. (*Name geändert.) Hoga

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