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Landeshauptstadt: Bauleitplanung zurück gestellt

Aufhebung nichtveröffentlichter Bebauungspläne scheitert im Ausschuss

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Die Bauverwaltung ist im Bauausschuss am Dienstagabend gescheitert, die verbindliche Bauleitplanung der Stadt zu verändern. So sollten in der Bauleitplanung, die die Prioritäten festlegt, mit der die Bebauungspläne abgearbeitet werden, zwölf Bebauungspläne aufgehoben werden. Die diesen B-Pläne zugrunde liegenden Bauvorhaben kamen entweder nicht zustande. Ein Beispiel dafür ist der B-Plan Nr. 6 „Kinderklinik Kartzow“. Oder diese B-Pläne wurden erarbeitet, aber nie im Amtsblatt veröffentlicht und somit nicht gültig. Teils wurden die damit verbundenen Bauvorhaben jedoch nach den im B-Plan festgelegten Normen ausgeführt. Als Gründe für die willentliche Nichtveröffentlichung mancher B-Pläne zählte Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz auf: „Teilweise fehlerhafte Vermessungsunterlagen“, Überarbeitungsbedarf nach „Hinweisen der oberen Genehmigungsbehörde“ und auch „teilweise waren Akten nicht da“. Der Hauptausschuss hatte das Verfahren der Bauverwaltung bereits gerügt. Die Abwicklung der auf diese Weise nicht rechtswirksamen B-Pläne wollten die Bauausschussmitglieder aber so nicht hinnehmen: „Es ist unsinnig, bei bereits realisierten Bauvorhaben die dazugehörenden B-Pläne aufzuheben“, erklärte Brigitte Oldenburg (Linkspartei.PDS). Christian Seidel (SPD) forderte eine Abwägung darüber, ob jeweils die Aufhebung oder die Fertigstellung eines B-Plans teurer ist. gb

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