Landeshauptstadt: Baurecht für Maschinenbau-Gelände
Produzierendes Gewerbe auf 17,8 Hektar / Kleingärten bleiben weitgehend erhalten
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Babelsberg – Für das Gelände nordöstlich der denkmalgeschützten Fabrikhallen der ehemaligen Babelsberger Maschinenbaufabrik soll endlich Baurecht geschaffen werden. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen billigte Dienstagabend die von der Verwaltung vorgenommene Abwägung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung.
Das Gebiet umfasst eine Fläche von 17,8 Hektar und befindet sich innerhalb des Entwicklungsbereichs Babelsberg. Unter Federführung der Stadtkontor GmbH wurden und werden hier Gewerbeflächen aus Brachflächen und ungenutzten Industrieflächen gesichert und entwickelt. Es geht um produzierendes Gewerbe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sind ausgeschlossen, ebenso sportliche Zwecke. Allerdings bleibe die Nutzung für die Medienwirtschaft und für „medienbezogene Freizeit- und Unterhaltungsangebote“ trotz dieser Einschränkungen möglich, heißt es in der Beschlussvorlage. Damit wird der aktuellen Entwicklung, zum Beispiel der Nutzung der Fabrikhallen als Filmateliers, Rechnung getragen.
Ein kleiner Teil der vorhandenen Kleingärten muss wegen der Erschließung aufgegeben werden, der größte Teil werde laut Verwaltung durch den Bebauungsplan jedoch gesichert. Durch die Verlängerung der Ahornstraße und durch die Führung der Gartenstraße bis hin zur Ahornstraße ist beabsichtigt, das als „Gewerbepark Babelsberg“ deklarierte Gebiet besser erreichbar zu machen.
Bereits 1992 hatten die Stadtverordneten den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Jetzt ist eine Änderung des Geltungsbereichs erforderlich, weil für große Flächen wie „Gewerbe im Park“ und Verkehrsbetrieb kein Neuordnungsbedarf mehr besteht. So gilt der neue Plan nur für einen Teil der Fläche des ehemaligen Karl-Marx-Werkes bis zur Großbeerenstraße. Günter Schenke
Günter Schenke
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