zum Hauptinhalt

ATLAS: BbgVStättV

Jan Brunzlow über Kontrollmechanismen bei Dächern

Absolute Sicherheit vor solch tragischen Unfällen wie in Bad Reichenhall wird es wohl nie geben. Doch sollte das Gefahrenpotenzial, dass zu solchen Katastrophen führen kann, minimiert werden. Bislang müssen Statiker die Planung und den Bau eines Gebäudes begleiten und überprüfen, danach liegt die Pflicht in Eigenverantwortung des Eigentümers. Eine Sporthalle, in der Kinder, Jugendliche und Erwachsene trainieren oder ihre Freizeit verbringen, muss im Land Brandenburg erst dann ständig überwacht werden, wenn sie unter die Kriterien der BbgVStättV fällt. Diese 44-seitige Brandenburger Versammlungsstättenverordnung sieht beispielsweise erst eine Überprüfung vor, wenn eine Halle mehr als 200 Zuschauer und ein Stadion mehr als 5000 Zuschauer fasst. In Potsdam trifft das auf gerademal drei Sportanlagen zu. Während Autos alle zwei Jahre zum TÜV müssen sowie Straßen und Brücken ständigen Kontrollen unterliegen, fehlt unter anderem für Sporthallen mit frei tragenden Dächern generell eine gesetzliche Verpflichtung zur Kontrolle. Zurecht – wenn auch nicht ganz uneigennützig – fordern daher einzelne Ingenieure und auch die Ingenieurkammer Niedersachsen, eine Inspektionspflicht für bestimmte Gebäude einzuführen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false